Pakt mit DGB, Beamten und Richtern: Wer will, soll die Büroarbeit zuhause leisten
In den Büros der Behörden des Landes Niedersachsen könnten künftig öfter die Mitarbeiter fehlen. Eine neue Vereinbarung, an der gegenwärtig auf Hochdruck gearbeitet wird, sieht die Förderung von Telearbeit und mobiler Arbeit in der Landesverwaltung vor. Mit anderen Worten: Die Beschäftigten des Landes sollen künftig verstärkt die Möglichkeit erhalten, ihre dienstlichen Geschäfte von zuhause aus oder unterwegs zu erledigen. Die Anwesenheit im Büro, früher noch unterstrichen durch das Stechuhr-Prinzip an den Eingängen der Ämter, dürfte künftig kein zentrales Kriterium der Dienstverrichtung mehr sein. In einem sechsseitigen Entwurf für einen Vertrag zwischen Landesregierung und Berufsvertretungen werden die Bedingungen und Umstände von Telearbeit genau beschrieben. Vertragspartner sollen auf der Seite des Landes Innenminister Boris Pistorius und auf der der Beschäftigten der DGB-Landesbezirk, der Niedersächsische Beamtenbund und der Niedersächsische Richterbund sein. Wie es heißt, ist das Papier allerdings noch nicht unterschriftsreif, weil an Details noch gefeilt werden müsse.
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Als „Telearbeit“ wird demnach bezeichnet, wenn die Beschäftigten auf Grundlage einer festen Vereinbarung mit ihrer Dienststelle regelmäßig, zu festgesetzten Zeiten und „zu überwiegenden Teilen“ in ihrer eigenen Wohnung ihre Arbeit verrichten, also im Fachbegriff in einer „häuslichen Arbeitsstätte“. Daneben gibt es noch die „mobile Arbeit“ – diese liegt vor, wenn die Mitarbeiter einen Teil ihrer Tätigkeit nicht im Büro, sondern an „einem Einsatzort außerhalb der Dienststelle“ erledigen. Allerdings ist es dann „mobile Arbeit“ und nicht „Telearbeit“, wenn der Beschäftigte mehr als 50 Prozent seiner Arbeitszeit doch im Büro der Behörde verbringt. Beide Varianten werden in der Vereinbarung begrüßt, weil damit die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung oder Pflege verbessert werden kann, gleichzeitig die Dienstleistungsqualität gesichert werde und „die Interessen der Beschäftigten an einer den jeweiligen Lebensumständen flexibel angepassten Arbeitsform“ gewahrt werden könnten. Jede Dienststelle soll noch Zusatzverträge mit den Mitarbeitern schließen können, wenn es etwa um besondere Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten oder um die Nutzung technischer Geräte geht.
Eine große Hürde besteht noch
Nur wenige Bedingungen soll es geben: So müsse die Tätigkeit für die Arbeit zuhause geeignet sein und dienstliche Belange dürften ihr nicht entgegenstehen. Auf der anderen Seite muss aber „die häusliche Umgebung für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes geeignet“ sein, und „den allgemeinen Anforderungen hinsichtlich Ergonomie und Arbeitssicherheit“ genügen. Eine große zusätzliche Hürde gibt es allerdings noch, wenn es nach der bisherigen Formulierung im Entwurf geht. Die Beschäftigten müssen zustimmen, dass die Dienststelle, die Personalvertretung, der Arbeitsschutzbeauftragte der Dienststelle, der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle und ein Mitarbeiter der Landesbeauftragten für Datenschutz Zutritt zur Wohnung und zum dortigen Arbeitszimmer bekommt – allerdings „nach vorheriger Absprache“. Außerdem müssen die Mitarbeiter sich verpflichten, an Fortbildungen und Treffen zum Erfahrungsaustausch zur Telearbeit teilzunehmen. Wer unter diesen Voraussetzungen Telearbeit machen wolle, müsse dafür ein Votum seiner Führungskraft einholen und einen Antrag an die Dienststelle schicken. Die Details sollen dann zwingend in einem schriftlichen Vertrag festgelegt werden, und die Dienststelle hat dann die Aufgabe, den häuslichen Arbeitsplatz mit der nötigen Technik und den Arbeitsmitteln auszustatten. Nach dem bisherigen Entwurf soll es möglich werden, dass es für mehrere Mitarbeiter einer Behörde, die alle jeweils Telearbeit machen, einen geeigneten gemeinsamen Arbeitsplatz in der Dienststelle gibt.