14. Apr. 2016 · Archiv

OVG bestätigt Verbot der Göttinger Hells Angels

(rb) Lüneburg/Göttingen. Das vom Innenministerium im Oktober 2014 ausgesprochene Verbot der „Hells Angels MC Charter Göttingen“ ist am Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigt worden. Das Gericht hat die Feststellung des Innenministeriums für rechtmäßig erklärt, dass der Zweck und die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Das Ministerium hatte dies mit einem Straftatenkomplex begründet, der dem Verein zuzurechnen sei und ihn präge. Auch dieser Ansicht ist das Gericht gefolgt. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen können die Beteiligten allerdings innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Beschwerde einlegen. Innenminister Boris Pistorius hat auf die Entscheidung mit großer Genugtuung reagiert. „Das ist eine gute Nachricht“, sagte der Minister. Gegen die Rockerkriminalität im Süden Niedersachsens sei damit ein bedeutsamer Schlag gelungen. Das Vermögen des Vereins, darunter mehrere Motorräder, verbleibt demnach weiterhin im Besitz der Verbotsbehörde.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #72.
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