Eigentlich soll der Staat Sicherheitslücken schließen und nicht nutzen
Die Bundesregierung hat diesen Katalog nun um Delikte erweitert, bei denen mir nicht ganz klar ist, zu welchem Zweck.“ So sei unter anderem bandenmäßiger Diebstahl aufgeführt, aber nicht der bandenmäßige Onlinebetrug. „Dabei brauchen Einbrecher eher selten einen Computer, während er bei Online-Betrügern zur notwendigen Ausstattung gehört“, sagt Lange.
Niewisch-Lennartz ärgert zudem die Rolle, die die Justiz bei der Online-Überwachung spielen soll. „Eigentlich soll der Staat Sicherheitslücken schließen und nicht nutzen.“ Denn wenn die Ermittler durch eine Lücke im System in den Computer eines Verdächtigen einbrechen, so müssen sie diese Lücke zwangsläufig offen lassen. „Und damit haben auch Kriminelle Zugriffsmöglichkeiten.“ Die Justizministerin bemängelt zudem, dass das Gesetz angeblich „klammheimlich und ohne Diskussion“ verabschiedet worden sei. Mängel und Fehler seien jetzt schon erkennbar.