Niewisch-Lennartz skeptisch wegen neuer Ermittlungsmethoden
Ohne große politische Begleitmusik ist gestern ein Bundesgesetz in Kraft getreten, das sowohl die Strafverfolgung wie auch die Debatte um den Schutz der Privatsphäre massiv beeinflussen dürfte. Der Paragraf 100a der Strafprozessordnung ist dahingehend geändert worden, dass er den Ermittlungsbehörden nun auch erlaubt, bei Tatverdächtigen digitale Kommunikation wie Chatverläufe bei WhatsApp oder Facebook mitzulesen. Niedersachsens […]
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