14. Mai 2017
Inneres

Neue Pflichten kommen auf die Schüler zu

Dass Politiker sich irren, kommt häufiger vor. Dass sie das freimütig einräumen, erlebt man nicht alle Tage. Doch genau das ist jetzt geschehen, als am Freitag der Kultusausschuss des Landtags über die wichtige Frage beriet, ob das Verbot einer Vollverschleierung von Schülerinnen ins Schulgesetz übernommen werden sollte. Die rot-grüne Koalition hatte diese Frage bisher verneint, doch Zweifel kamen auf und wurden immer lauter. So wurde von der Staatskanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, und dieses empfiehlt nun eine Ergänzung des Gesetzes. Heiner Scholing (Grüne), Vorsitzender des Ausschusses, bekannte sich offen zu einer Fehleinschätzung: „Im vergangenen Jahr habe ich noch gesagt, eine Änderung des Schulgesetzes sei nicht nötig. Heute sehe ich es anders. Manchmal wird man eben klüger.“ Scholings Aussage ist schon richtungsweisend, denn die Bildungsexperten der vier Landtagsfraktionen wollen nun in dieser Woche ihre Köpfe zusammenstecken, um auf die Schnelle das Schulgesetz zu ergänzen – in der Landtagssitzung Mitte Juni, damit das neue Gesetz zum Schuljahresbeginn im August schon greift. Vorher müssen die Verbände noch angehört werden, und als vorteilhaft erweist sich, dass seit Ende 2016 schon ein FDP-Antrag auf Schulgesetzänderung vorliegt, der den ersten Durchlauf im Parlament schon hinter sich hat. Der kann jetzt mit einem Änderungsantrag ergänzt und zügig beschlossen werden, das kürzt das Verfahren ab – auch wenn FDP-Bildungsexperte Björn Försterling innerlich kocht: „Ich will nicht, dass der FDP-Antrag nur als Hülle für andere Initiativen genutzt wird“, grummelt er – bleibt damit aber allein auf weiter Flur. Die FDP wollte im Gesetzestext festlegen, dass „der Schulbetrieb und die Ordnung“ nicht gestört werden dürften. Der Gutachter Prof. Hinnerk Wißmann von der Uni Münster schlägt eine andere Formulierung für Paragraph 58 des Schulgesetzes vor: „Schüler haben das Recht und die Pflicht, an der Erfüllung des Bildungsauftrags mitzuwirken. Sie sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen und durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen.“ Bisher steht in Paragraph 58 nur schlicht: „Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.“ Was bedeuten die Formulierungen von Wißmann nun? Der Professor selbst sieht es so: Der Schulbetrieb sei eine „rechtlich komplexe Veranstaltung“. Einerseits müsse der Staat in religiösen Fragen neutral sein und jedem seine Glaubensausübung gewähren. Andererseits hat die Schule den Auftrag, die jungen Menschen zu erziehen. Wißmann sieht nun ein „dialektisches Verhältnis“: Eben weil der Staat großen Respekt vor den religiösen Überzeugungen der Schüler in der Schule zeige, könne er auf der anderen Weise auch eine „besondere Mitwirkungspflicht“ der Schüler begründen. Wer den Unterricht besuche, müsse eben nicht nur „kommen, sich hinsetzen und Arbeiten schreiben“, sondern mitzuarbeiten und sich Mühe geben. Das könne man aber nur verlangen, wenn auf der anderen Seite viele Freiheiten herrschten, besonders die Religionsfreiheit. Unter anderem deshalb lehnt Wißmann ein ausdrückliches Nikab-Verbot oder Vermummungsverbot im Gesetz ab, zumal diese Kleidung vermutlich Ausdruck einer religiösen Überzeugung sei. Auch jeden Versuch, die Religion aus den Schulen zu verbannen, hält der Gutachter für riskant: „Dann haben Sie morgen überall Hausunterricht.“ Wißmann verlangt aber – auch mit Bezug auf die Kleidung – „einen offenen Austausch zwischen allen Beteiligten“. Das ist de facto dann also doch eine Handhabe, gegen Nikab-Träger vorzugehen, auch gegen die bislang in ihrem gesichtsverhüllten Äußeren geduldete Schülerin in Belm, die bald die Schule wechseln will und dann eine neue Debatte entfachen könnte. Kai Seefried und Karin Bertholdes-Sandrock von der CDU, die am liebsten ein generelles Burka-Verbot in öffentlichen Gebäuden haben wollen, signalisieren Bereitschaft, auf die Wißmann-Vorschläge einzugehen. Stefan Politze (SPD) und Julia Hamburg (Grüne) wollen sich auch in diese Richtung bewegen, auch wenn Hamburg noch nicht so weit geht wie Politze, der jetzt schon sagt, die Formulierungen des Gutachters so übernehmen zu wollen. Deutlich dafür plädiert der Leiter der Zentralabteilung im Kultusministerium, Michael Markmann: „Das ist ein Weg, hinter dem wir uns versammeln können.“ Nur Björn Försterling von der FDP, der seinen Ursprungsantrag in Gefahr sieht, will sich inhaltlich noch nicht mit dem Wißmann-Weg anfreunden. „Was ist, wenn ein Schüler zum heiligen Krieg aufruft, aber weder durch seine Kleidung noch durch sein Verhalten den offenen Meinungsaustausch im Unterricht behindert? Kann er dann nicht ausgeschlossen werden?“, fragt Försterling. Der Gutachter räumt ein, in solchen Fällen werde ein Verweis wohl schwierig. Försterling antwortet, deshalb sei der von der FDP gewünschte Verweis auf „Schulbetrieb und Ordnung“ eben am Ende doch weitreichender und besser. Aber es sieht derzeit nicht so aus, als wenn es für dieses FDP-Modell im Landtag eine Mehrheit geben wird. (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #90.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning