22. Dez. 2021 · 
Justiz

Neue "Corona-Richter" beim OVG Lüneburg: Umstrittener 13. Senat gibt Zuständigkeit ab

Wechsel beim OVG in Lüneburg: Der 13. Senat gibt in Gesundheitsfragen den Hammer an den neu gegründeten 14. Senat ab. | Foto: GettyImages/Andrj Popov


Alexander Weichbrodt,
 Vorsitzender des inzwischen schon für seine eigenwilligen Entscheidungen bekannten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor. Sein dreiköpfiger Senat, der noch um einen vierten Richter ergänzt wurde, war in den vergangenen Monaten mit hunderten Corona-Klagen betraut worden. Von 2022 an ändern sich nun die Zuständigkeiten – und ein neuer 14. Senat unter Vorsitz der Richterin Regine Claaßen übernimmt dann die Corona-Fälle. Weichbrodt wird dort weiter als Beisitzer tätig sein, damit die Kontinuität gewahrt bleibt. Seine drei Richterkollegen haben dann aber mit anderen Sachgebieten zu tun. Die Entscheidungen von Weichbrodts 13. Senat hatten in der Landesregierung für Ärger gesorgt, da sei teilweise als sehr streng gewertet wurden – so etwa im April, als der 13. Senat die Ausgangssperre in der Region Hannover kippte, oder auch vor wenigen Tagen, als die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen aufgehoben wurde. Was die Kontaktbeschränkungen angeht, die Zoo-Schließungen in Hochinzidenzgebieten oder die pauschale 14-tägige Quarantäne für Auslandsheimkehrer – in allen Fällen setzte der OVG-Senat Zeichen, die in der Politik auf wenig Beifall stießen. Der Sprecher des OVG betont aber, dass die Änderung der Zuständigkeiten auf den Wunsch von Weichbrodt und seinen Kollegen selbst zurückgeht, die von der Fülle an Corona-Fällen überlastet gewesen seien. Immerhin hat der 13. Senat zum Abschluss noch mal ein versöhnliches Signal ausgesandt: Die von der Landesregierung verhängte „Weihnachtsruhe“ wurde am Dienstag bestätigt.

OVG-Präsident Thomas Smollich (links) ernennt Georg Kirschner zum neuen Vorsitzenden des 2. Senats. Kirschner tritt die Nachfolge von Regine Claaßen an, die ab sofort den neuen 13. Senat leitet. Der 2. Senat ist neben dem Schul- und Hochschulrecht unter anderem für das Berufsbildungs- und das Umweltinformationsrecht sowie die Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger zuständig. | Foto: OVG

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #231.

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