Nachtragsetat für Niedersachsen: Rot-Grün stellt 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung
Die rot-grüne Landesregierung drückt aufs Tempo: Ein Nachtragshaushaltsplan, mit dem unter anderem die Hilfen für Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen und Bedürftige bereitgestellt werden sollen, wurde gestern vom Kabinett beschlossen und geht nun eilig an den Landtag. Unter Verzicht auf eine erste Lesung im Plenum soll das Konzept bereits in einer Sondersitzung des Landtags am 30. November beschlossen werden, erklärten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), seine Stellvertreterin Julia Hamburg (Grüne) und Finanzminister Gerald Heere (Grüne) am Dienstag vor Journalisten in Hannover. An zusätzlichen Ausgaben plant das Land einen Betrag von 2,9 Milliarden Euro. Das ist genau die Summe, die in der jüngsten Steuerschätzung als aktuelle Steuermehreinnahmen für dieses und das nächste Jahr angenommen werden. Ein Betrag von zusätzlich rund einer Milliarde Euro, der über die Verbundabrechnung automatisch an die Kommunen über den „Kommunalen Finanzausgleich“ fließt, ist dabei schon abgezogen.
Finanzminister Heere hob hervor, dass die aktuellen Steuermehreinnahmen Ausdruck der Inflation seien, man also nicht auf Dauer damit rechnen könne. Spätestens ab dem Jahr 2024 würden die Folgewirkungen der Inflation das Plus bei den Einnahmen aufgezehrt haben. So rechne er jetzt bereits mit steigenden Ausgaben für die Zinsen, ein Betrag von 180 Millionen Euro zusätzlich ist dafür im Doppeletat 2022/2023 vorgesehen. Weitere 100 Millionen Euro kämen für die wachsenden Energieausgaben des Landes hinzu. Die 2,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Ausgaben teilen sich in drei Blöcke: 302 Millionen Euro sollen für die Unterbringung von Flüchtlingen fließen, es geht dabei um Baumaßnahmen, Vorauszahlungen an Kommunen für Leistungen und um Investitionen in den Landesaufnahmebehörden. 707 Millionen Euro sollen in Sonderprojekte der Energieversorgung fließen – das LNG-Terminal Stade, die Ko-Finanzierung von Wasserstoffprojekten, zudem Beträge für den Wirtschaftsförderfonds und ein Sondervermögen zur Infrastruktur. Als „Vorsorge“ für höhere laufende Ausgaben (wozu auch Zinsen und Energiepreise zählen) sind 394 Millionen Euro eingeplant. Dazu gehören auch höhere Ausgaben für Wohngeld, Sozialhilfe und eine Reserve für mögliche Tariferhöhungen der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Weil und Heere widersprachen Vermutungen, dieser Vorsorgeposten könne zu knapp bemessen worden sein. Er beruhe tatsächlich auf den gegenwärtig haushaltswirksamen Beschlüssen von Rot-Grün.
Der größte Anteil im Paket sind 970 Millionen Euro für Einrichtungen, die unter den hohen Energiepreisen leiden: Tafeln, Sozialverbände, Sportstätten, Studentenwerke, die Veranstaltungsbranche, Tierheime, kleine und mittlere Unternehmen (200 Millionen Euro) und Kindergärten und Schulen (200 Millionen Euro). Für den Krankenhausbau sollen 52 Millionen Euro fließen, für ein bundesweites Nahverkehrsticket 160 Millionen. Hamburg sagte, die Beträge für die Schulen (vor allem für das Schul-Mittagessen) sollen den Kommunen, gemessen an der Schülerzahl, direkt überwiesen werden. Für die Unterstützung von Härtefallfonds der Kommunen sind 55 Millionen Euro vorgesehen. Beschlossen hat die Landesregierung ebenso, dass die Pensionäre des Landes und der Kommunen die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten sollen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner erklärte, leider lasse die Bundesregierung die Länder bisher im Unklaren, welchen Anteil sie an den Energiehilfen tragen sollen. Er sicherte Rot-Grün im Landtag Unterstützung bei Vorhaben zu, Menschen und Unternehmen in der Krise kurzfristig zu helfen. Sobald aber geplant sei, Geld im Haushalt zu „bunkern“ für Vorhaben des Koalitionsvertrages, werde die CDU das nicht mittragen. Heere hatte erklärt, alle Fraktionen hätten signalisiert, dass sie die eilige Behandlung des Nachtragshaushalts im Parlament mitgehen wollen. Die Anhörung der Kommunen dazu im Haushaltsausschuss ist bereits für kommenden Montag geplant.
Dieser Artikel erschien am 16.11.2022 in der Ausgabe #203.
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