Greta Becker, Sprecherin des "Marburger Bundes Niedersachsen", einer Organisation der angestellten und beamteten Ärzte, kann einen juristischen Erfolg vermelden. Mit einem Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15. Oktober seien die Rechte von Teilzeitkräften entschieden gestärkt worden. Das Gericht sprach der klagenden Ärztin aus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu. Das beklagte Land Niedersachsen hatte sich zunächst siegessicher gezeigt – konnte es doch bislang seine Rechtsauffassung auf ein älteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (TVöD) stützen, wonach sämtliche Ansprüche der klagenden Teilzeitkraft abgelehnt werden durften. Von der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Dezember 2024) habe sich die Arbeitgeberseite unbeeindruckt gezeigt, da die zugrundeliegenden Tarifverträge nicht vergleichbar seien. Der Marburger Bund Niedersachsen war anderer Auffassung, das Arbeitsgericht schloss sich der Argumentation des Marburger Bundes Niedersachsen an und entschied zugunsten des klagenden Mitglieds. Die Entscheidung ist von enormer Tragweite: Das Urteil wird voraussichtlich auf alle Tarifwerke des Marburger Bundes übertragbar sein und damit nicht nur im universitären, sondern auch im kommunalen Bereich die Rechte von Teilzeitkräften stärken. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, das Land kann in Berufung gehen.


