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Sandra von Klaeden, Präsidentin des Landesrechnungshofes (LRH), hat sich kritisch zu den aktuellen Beschlüssen einer Mehrheit von Union, SPD und Grünen im Bundestag und im Bundesrat geäußert. Dazu gehört etwa das künftig auch dem Land Niedersachsen eingeräumte Recht, eine eigene Neuverschuldung in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich nutzen zu können. „Der Rechnungshof sieht aktuell keinen Bedarf für eine Landes-Neuverschuldung“, betont von Klaeden. Zuerst müsse die Landesregierung die angehäufte Rücklage von 2,5 Milliarden Euro nutzen. Aus dem Jahr 2024 stehe zudem noch ein beträchtlicher Überschuss bereit. Der Abbau wirkungsloser Förderprogramme und der Abbau von Doppelstrukturen sei auch nicht genutzt worden. Von Klaeden betont, mit den Beschlüssen des Bundes zur Lockerung der Schuldenbremse wachse der Druck, Verwaltungsprozesse und -strukturen zu reformieren. So seien etwa in der staatlichen Bauverwaltung die Abstimmungs- und Prüfprozesse viel zu lang, Bauzeiten von bis zu zehn Jahren seien leider keine Seltenheit. Bei Hochschulgebäuden habe das Land gar keinen Überblick – daher fehle auch eine wirksame Sanierungsstrategie.