(rb) Lüneburg/Braunschweig. Die Jugendorganisation der NPD darf in einer für den 27. April in Braunschweig angemeldeten Versammlung das Lied der Hitlerjugend „Ein junges Volk steht auf“ nicht singen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Donnerstag damit eine erstinstanzlich getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig bestätigt. In der Begründung [...]
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