23. Feb. 2017 · Bildung

Landesschulbehörde greift Grundschulleitern unter die Arme

Die Landesschulbehörde soll künftig mehr Aufgaben für kleine und mittlere Grundschulen übernehmen – und damit die Schulleiter entlasten. Das ist eine Konsequenz aus den massiven Problemen des Landes, für die Leitung kleiner Schulen noch qualifizierte Leiter zu finden. „Denn Schulleiter sind nun mal keine Experten in Beamten-, Tarif- und Arbeitsrecht“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt. Er hatte gestern gemeinsam mit Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Eva-Maria Osterhues-Bruns, der Vorsitzenden des Grundschulverbandes, die Ergebnisse eines „Forums Eigenverantwortliche Schule“ vorgestellt. Derzeit sind in Niedersachsen 145 Stellen von Grundschulleitungen nicht besetzt, außerdem nimmt die Zahl der geeigneten Bewerber für die Lehrerstellen an den Grundschulen ab. „Wenn wir die Lehrstundenverpflichtung für Grundschullehrer von derzeit 28 Stunden weiter absenken, werden wir noch größere Probleme haben, die Stellen zu besetzen“, sagte Heiligenstadt. Osterhues-Bruns hatte zuvor die Verringerung der Lehrverpflichtung gefordert. Möglichst bald, voraussichtlich mit Wirkung von Februar 2018 an, soll an 1900 Grundschulen und kleinen Schulen in Niedersachsen (das sind solche, die rund 20 Vollzeit-Lehrerstellen haben) eine Neuregelung greifen: Nicht mehr wie bisher die Schulleitungen, sondern die Landesschulbehörde wird zuständig für Verträge mit pädagogischen Mitarbeitern, die Regelung von Probezeiten und Vertretungslehrern, die Abordnung und die Einstellung von Lehrern. Die Einstellung allerdings soll im Einvernehmen mit den Schulleitungen entschieden werden. Es gehe hier um landesweit rund 11.000 Mitarbeiter in außerschulischen Angeboten, sagte Heiligenstadt. Die übrigen 800 größeren allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen sind von der Änderung nicht betroffen. Wie groß der durch die Reform verursachte Personalmehrbedarf bei der Landesschulbehörde sei, könne sie noch nicht sagen, erklärte Heiligenstadt. Die Landesregierung hat nach den Worten der Ministerin bisher keine Pläne, die Besoldung der Grundschullehrer (bisher A12, bei Leitern von kleinen Grundschulen mit einer 160-Euro-Zulage versehen) anzuheben. Wie GEW-Chef Brandt sagte, sind einige Länder diesen Weg schon gegangen, um mehr Interessenten für ein Studium als Grundschullehrer zu gewinnen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #37.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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