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Abschiebungen: Viele Landkreise hätten einen größeren Bedarf an Unterstützung vom Innenministerium. Die Kosten der Abschiebungen seien im Übrigen nicht transparent. Offiziell gebe das Land 900.000 Euro an, nach Ansicht des Rechnungshofs sind es aber tatsächlich etwa 5,7 Millionen Euro. Stiftungsprofessuren: An vielen Hochschulen werden Stiftungsprofessoren tätig – doch die Grundlage dafür ist unzureichend, oft werden Verträge nur mündlich festgelegt und nicht fixiert. Das Risiko sei hoch, dass am Ende die Hochschulen auf den Kosten sitzen bleiben, wenn die Stiftungssumme für die Finanzierung nicht ausreichen sollte. Digitale Verwaltung: Die Ausstattung der Landesverwaltung mit Informationstechnik läuft nicht optimal. Der Vorteil der geringeren Kosten bei höherer Stückzahl werde oft nicht genutzt, weil in den Rahmenvereinbarungen zu niedrige Mengenangaben vermerkt seien. Landesbetriebe: In mehreren Landesbetrieben vermisst der Rechnungshof betriebswirtschaftlichen Sachverstand und fordert eine Überprüfung. Beim Betrieb IT.Niedersachsen hätten sich etwa seit Jahren Fehlbeträge aufgetürmt. Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung sei schwer vom Justizvollzug abgrenzbar, der Landesbetrieb Wasserwirtschaft und Küstenschutz brauche ebenso wie der Landesbetrieb Geoinformation und Landentwicklung zu hohe Zuweisungen des Landes, um den Etat ausgleichen zu können.
