Ulf Thiele, CDU-Finanzpolitiker, wollte von der Landesregierung erfahren, wie viele Grundsteuererklärungen das Land für seine Liegenschaften in Niedersachsen abgegeben hat – und wie es um die Erklärungen des Bundes für seine Grundstücke in Niedersachsen steht. Die Antwort des Finanzministeriums, die diese jetzt an die Landtagsverwaltung geschickt hat, fällt wohl enttäuschend aus.

Das Ministerium teilt mit, dass es für jedes Grundstück ein „Einheitswert-Aktenzeichen“ gibt – mit Angaben zur Lage, zur Gemeinde, zur Straße und zur Hausnummer. Wer aber Eigentümer ist, sei darin nicht erfasst. Außerdem würden die Grundsteuer-Erklärungen für die landeseigenen Liegenschaften auch nicht zentral von einer Stelle in der Landesverwaltung abgegeben, sondern dezentral in jeder betroffenen Gemeinde von den dortigen Dienststellen.
Das gelte im Übrigen auch für die Liegenschaften des Bundes, die sich in Niedersachsen befinden. Daher weiß die Landesregierung derzeit offenbar nicht, wie viele Grundsteuer-Erklärungen nach Ablauf der Frist für die landeseigenen Liegenschaften tatsächlich abgegeben worden sind.