Land will Kommunen bei Wärmeplanung und Klimaanpassung unterstützen

Christian Meyer, Umweltminister, hat die Kabinettspläne zur Änderung des Klimagesetzes vorgestellt. Neben Mittel- und Oberzentren werden infolge einer bundesgesetzlichen Änderung künftig auch kleine Gemeinden dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel dieser Planung ist es, den Wärmesektor perspektivisch klimaneutral aufzustellen. Noch immer stammt über 90 Prozent der Wärmeversorgung aus fossilen Energien. Die Landesregierung möchte den Kommunen dafür bis 2040 insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Außerdem sollen die Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern vereinfacht werden: Wo ein Anschluss an das Wasserstoffnetz nicht gegeben ist, soll eine entsprechende Alternativenprüfung entfallen können. Zudem werden den Gemeinden sogenannte Konvoi-Verfahren angeboten, bei denen mehrere Kommunen ihre Planungen kombinieren. Weitere Veränderungen gibt es bei den Vorgaben zur Klimaanpassung. Der Bund verpflichtet die Kommunen, bis 2028 entsprechende Pläne zu entwickeln. Darin sollen beispielsweise der Hochwasserschutz oder eine kommunale Hitzeplanung hinterlegt sein. Weil der Bund aber kein Geld dafür gibt, möchte die Landesregierung den Kommunen für entsprechende Klimaanpassungskonzepte 8,9 Millionen Euro bereitstellen. Jeder Landkreis soll für die Konzepterstellung jeweils pauschal 200.000 Euro, jede kreisfreie Stadt 150.000 Euro bekommen. Umweltminister Meyer meinte, dass zahlreiche Kommunen schon Teilmaßnahmen umgesetzt hätten, insbesondere die Hochwasser-Risikopläne würden aktuell vielerorts überarbeitet. Er sieht die Klimaanpassung allerdings als Daueraufgabe und geht davon aus, dass die Pläne später noch weiter aktualisiert werden müssen.
Dieser Artikel erschien am 26.03.2025 in der Ausgabe #058.