Der neue Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz geht erst in den kommenden Tagen an die betroffenen Verbände – aber schon jetzt deutet sich ein Konflikt an. Streitpunkt dürfte die zusätzliche Möglichkeit sein, die die Landesregierung den Kommunen geben will. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Städte und Gemeinden in Zukunft vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr im gesamten Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet genehmigen können. Darüber hinaus soll es eine Genehmigung pro Jahr für einzelne Läden sowie eine Öffnungsmöglichkeit pro Jahr je Stadtbezirk geben – also mindestens einen fünften Sonntag  – und für manche Läden, die das nutzen können und wollen, einen sechsten. Voraussetzung für die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage sei, dass diese Öffnung kommunalen Entwicklungszielen dient, heißt es seitens der Landesregierung. Sie müssten also anlassbezogen sein.

Gegen den „fünften Sonntag“ kündigt die Gewerkschaft Verdi bereits jetzt Widerstand an. „Das ist eine Erweiterung, die es vorher nicht gab“, sagt Verdi-Fachbereichsleiterin Sabine Gatz und spricht von einer erheblichen Verschlechterung des bestehenden Gesetzes. Die Begründung mit „kommunalen Entwicklungszielen“ findet Gatz zweifelhaft. Schließlich sei in der Verfassung das oberste Gebot die Sonntagsruhe. Eine Ausnahme könne es nur aus einem gewichtigen Grund geben. „Sind kommunale Entwicklungsziele höher anzusiedeln als die Sonntagsruhe? Das würde ich in Frage stellen.“ Das werde die Gewerkschaft mit Sicherheit rechtlich klären lassen, kündigt Gatz an. Eine Verschlechterung durch das neue Gesetz befürchten auch Unternehmerverbände Niedersachsen und IHK Hannover. Sie machen sich Sorgen, dass gerade in größeren Städten die Geschäfte in den Stadtteilen gegenüber denen in der City benachteiligt sein könnten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Geschäfte an allen Feiertagen sowie am 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt, generell nicht mehr öffnen dürfen. Vor allem der 27. Dezember hatte in Hannover zu einem juristischen Streit geführt, in dessen Folge die Geschäfte in der Landeshauptstadt an diesem Tag nicht mehr öffnen durften.