Der grausame Fall eines 16-jährigen Mädchens, das Mitte August in Friedland offenbar von einem 31-jährigen Asylbewerber aus dem Irak vor einen Zug gestoßen wurde und dabei gestorben ist, könnte sich zum Politikum entwickeln. Es wird damit gerechnet, dass das Innenministerium zum Stand der Ermittlungen morgen in der Sitzung des Landtags-Innenausschusses berichten wird. Von der CDU und der AfD wurde die Frage aufgeworfen, wieso keine Abschiebehaft gegen den 31-jährigen mutmaßlichen Täter angeordnet worden war. Im Raum stehen Vermutungen, der dafür vorliegende Antrag der Landesaufnahmebehörde (LAB NI) sei unvollständig und nicht ausreichend gewesen. Das Amtsgericht Hannover, das über diese Frage im Juli zu entscheiden hatte, lehnte einen LAB NI-Antrag ab und sprach von „nicht genügenden Darlegungen“ in dieser Sache. Gegen diese Entscheidung legte die Behörde dann offenbar keinen Widerspruch ein.
Die CDU-Fraktionsgeschäftsführerin Carina Hermann erklärte, der 31-jährige Asylbewerber hätte offenbar seit März abgeschoben werden können, dieser Schritt aber sei weder der zuständigen Ausländerbehörde im Kreis Northeim noch der LAB NI gelungen. Warum das so verlaufen sei, müsse Innenministerin Daniela Behrens dem Landtag erklären. Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe erhob den Verdacht „eines kollektiven Versagens von Justiz und Behörden, aber auch einer unzureichenden Information der Öffentlichkeit“. Eine Sprecherin der Ministerin sagte, die LAB NI habe den Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht Hannover nicht nur umfassend begründet, sondern auf den Hinweis der Richter auch noch nachgebessert. „Dies hat jedoch nicht zu einer Neubewertung des Sachverhaltes durch das Gericht geführt“, sagte die Sprecherin. Gegenstand der politischen Erörterung könnte nun die Frage sein, ob die LAB NI oder das Gericht bei der Bewertung grobe Fehler begangen haben. Die Fluchtgefahr hätte ja allein schon deshalb bejaht werden können, weil der Tatverdächtige im Frühjahr 2025 zeitweise keinen bekannten Aufenthaltsort hatte und sogar für einige Wochen in die Schweiz ausgereist war. Eine andere Diskussion könnte über die Frage entstehen, ob die gesetzlichen Hürden für eine Abschiebehaft abgelehnter Asylbewerber womöglich viel zu hoch und zu stark formalisiert sind.
Ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover erklärte dem Politikjournal Rundblick, man habe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abschiebehaft geprüft. Die Fluchtgefahr könne ein Kriterium sein – allerdings nur dann, wenn eine Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne die Adresse zu hinterlassen. Geprüft wird jetzt offenbar, ob überhaupt eine Ausreisefrist gesetzt worden war. Sollte das unterblieben sein, wäre der LAB NI-Antrag nicht ausreichend gewesen. Der Gerichtssprecher fügte hinzu: „Auch andere Umstände, aus denen sich nach dem Gesetz eine erhebliche Fluchtgefahr ergeben könnten, hat die Ausländerbehörde nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend dargelegt.“
Der Tatverdächtige war im August 2022 am Hauptbahnhof Braunschweig von der Polizei kontrolliert worden. Er bat um Asyl, später sei bei ihm eine paranoide Schizophrenie festgestellt worden. Wenige Monate darauf wurde sein Asylbegehren abgelehnt und es wurde verfügt, dass er nach Litauen abgeschoben wird – dorthin, wo er erstmals in die EU eingereist war. Gegen diese Verfügung klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht Göttingen, und erst im Februar 2025, zweieinhalb Jahre nach seinem Asylantrag, urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen. Ab dem 18. März hätte er abgeschoben werden können. Ab Juli verbüßte der Iraker dann eine Ersatz-Freiheitsstrafe in der JVA Hannover, da er eine Geldauflage nicht hatte zahlen können. Zuvor soll er sich exhibitionistisch gezeigt haben und daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein In diesen Zeitraum fiel der Antrag der LAB NI, gegen ihn eine Abschiebehaft anzuordnen. Das Amtsgericht Hannover lehnte den LAB NI-Antrag ab, der Iraker kam nach Ablauf seiner Ersatz-Haftstrafe frei und meldete sich angeblich am 22. Juli wieder als Asylbewerber, im Lager Friedland. Dort passierte dann am 11. August der tödliche Vorfall, bei dem die 16-Jährige ums Leben gekommen ist.


