
Stephan Bothe, AfD-Landtagsabgeordneter aus Lüneburg, wird möglicherweise nicht zur Wahl des Lüneburger Landrats zugelassen. Wie der Lüneburger Journalist Carlo Eggeling in seinem Medium schreibt, hat die Lüneburger Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers einen Brief an Bothe geschickt. Darin führt sie offenbar aus, dass sie Zweifel an der jederzeitigen Verfassungstreue des Politikers habe. Vossers verweist auf ein Gutachten des niedersächsischen Verfassungsschutzes, in dem dieser seine Auffassung begründet, der AfD-Landesverband solle zum „Beobachtungsobjekt von besonderer Bedeutung“ hochgestuft werden. In diesem Gutachten werden zur Begründung vor allem Zitate von AfD-Funktionären angeführt, die etwa über Social Media abgegeben wurden. Auch Bothe-Zitate sind darunter. Er ist als Abgeordneter und Vize-Landesvorsitzender einer der herausragenden Landespolitiker der Partei, im Landesparlament engagiert er sich besonders im Innenausschuss. Die AfD und Bothe selbst weisen den Vorwurf der mangelnden Verfassungstreue strikt zurück. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das die Linie des Verfassungsschutzes bestätigt hatte, legte die AfD Rechtsmittel ein - damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht muss sich damit befassen. Im Landkreis Lüneburg entscheidet nicht die Kreiswahlleiterin über die Zulassung zur Landratswahl, sondern der Kreiswahlausschuss, in dem ehrenamtliche Parteimitglieder mitwirken. Das geschieht Ende Juli. Für die Sitzung des Kreiswahlausschusses hat Vossers‘ Position nur empfehlenden Charakter. Erst kürzlich hatte der Landtag mit rot-grüner Mehrheit die Vorschriften für das Wirken der Kreiswahlausschüsse ergänzt und hervorgehoben, dass auch die Verfassungstreue bei der Zulassung von Bürgermeister- oder Landratskandidaten gewichtet werden soll. Da Hauptverwaltungsbeamte auch Beamte seien und jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten müssten, dürften auch nur verfassungstreue Bewerber zugelassen werden. Diese Position war aber in der Beratung des Gesetzesvorhabens nicht unumstritten, da mit dem Ausschluss von Kandidaten vor der Wahl die Entscheidungsfreiheit der Wähler eingeschränkt wird. Als Alternative wird daher die Auffassung vertreten, erst nach der Wahl den Gewinner auf die Verfassungstreue zu prüfen, bevor er die Ernennungsurkunde als Beamter erhalten kann. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag hatte sich aber für die Variante des Kandidaten-Ausschlusses entschieden - trotz kritischer Hinweise der Landtagsjuristen, die diesen Weg zwar als möglich beschrieben, allerdings auch Bedenken vortrugen.


