Konflikt zwischen Pistorius und Datenschutzbeauftragter eskaliert
Die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel übt scharfe Kritik am Vorgehen von Innenminister Boris Pistorius, der vor wenigen Tagen öffentlich die Bestellung von 500 neuen Body-Cams verkündet hat. Ihre Behörde habe erst durch den Bericht des Politikjournals Rundblick von der Bestellung erfahren. Sie sei im Übrigen ganz allgemein beim Thema Body-Cam seit Monaten außen vor gelassen worden - obwohl in einer Sitzung des Innenausschusses im April noch vereinbart worden sei, dass die Polizei sich künftig mit der Landesdatenschutzbeauftragten abstimmen werde, wenn es um den zukünftigen Einsatz der Body-Cam gehe. Auch widerspricht Thiel der Aussage des Innenministeriums, die Streitigkeiten über die Rechtsgrundlage zum stummen Betrieb der Mini-Kameras für Polizisten seien mittlerweile geklärt. Die Landesbeauftragte bleibt bei ihrer Einschätzung, dass die Body-Cam auch ohne Ton nicht vom Artikel 32 Absatz vier des Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) abgedeckt ist. „Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt mit dem Einsatz von Body-Cams einverstanden erklärt“, sagte Thiel gegenüber dem Rundblick.
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Pistorius hatte vergangene Woche mitgeteilt, die Zentrale Polizeidirektion Ende Oktober beauftragt zu haben, zusammen mit dem Logistik-Zentrum Niedersachsen eine Ausschreibung für die Anschaffung von 500 Body-Cams zu starten. Die Kameras sollen zunächst vom Hersteller so eingerichtet werden, dass sie nur nach händischem Einschalten Bildaufnahmen machen können. Erst wenn das Polizeigesetz um einen eigenen Paragrafen für den Einsatz von Body-Cams ergänzt und vom Parlament verabschiedet worden sei, sollen auch die Funktionen zur Aufnahme von Ton und zum sogenannten „Prerecording“ freigegeben werden. Damit werden schon einige Minuten Filmmaterial gespeichert, bevor der Polizist aktiv auf „Aufnahme“ drückt. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten sind diese zusätzlichen Funktionen zulässig, doch es müsse eine sichere Rechtsgrundlage geben. Das sei aber nicht einmal für den eingeschränkten Betrieb der Fall.
Das Innenministerium stützt sich bei der Rechtfertigung für den Einsatz der Body-Cam innerhalb des bestehenden Polizeirechts auf den vierten Absatz des Artikels 32 im Polizeigesetz. Darin heißt es, dass die Polizei „zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Verkehrsraum“ offen filmen darf. Das Innenministerium beruft sich darauf, dass dieser Paragraf bewusst so vage gefasst wurde und damit deshalb auch Videogeräte umfasst, die am Kragen von Polizeiuniformen getragen werden. Aus Sicht von Thiel macht es aber sehr wohl einen Unterschied, ob eine in einem Streifenwagen verbaute Kamera eine Situation filmt oder sie am Revers einer Uniform direkt in Gesichter filmt. „Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wiegt deshalb beim Einsatz einer Body-Cam viel schwerer als beim Einsatz von Kameras, die fest in einem Fahrzeug installiert sind“, sagt Thiel.
Darüber hinaus habe sich das Innenministerium gegenüber der Datenschutzbehörde sehr unkooperativ verhalten. Schon für den Pilotversuch mit 21 Body-Cams im Dezember 2016 seien erst eine Verfahrensbeschreibung und eine Vorabkontrolle vorgelegt worden, als die Geräte schon in den ausgewählten Kommissariaten im Einsatz waren. „Dem Gesetz nach hätte das vor dem Start des Pilotversuchs passieren müssen“, sagt Thiel. Nun wiederhole sich das Prozedere. Denn für die 500 neu anzuschaffenden Kameras sind die bisher vorgelegten Dokumente nichtig, es müssen neue angefertigt werden. „Ich habe über die neuen Kameras, ihre Technik und ihrer Funktionen allerdings keinerlei Informationen, weil das Innenministerium uns nicht über die geplante Anschaffung informiert hat“, sagt Thiel.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #200.