4. Juli 2011 · 
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Kommunen werden für Geldwäschegesetz zuständig

(rb) Hannover. Die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Geldwäschegesetzes soll künftig auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übergehen. Ausnahme sind die Spielbanken, die dem Finanzministerium unterstehen. Das sieht eine entsprechende Verordnung vor, die auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Jörg Bode jetzt vom Kabinett beschlossen worden ist. Wie es heißt, habe sich eine uneingeschränkte [...]

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Dieser Artikel erschien in Ausgabe #127.

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