26. Apr. 2021
Inneres

Kommunen könnten bald von Auftragsarbeiten des Bundes entlastet werden

Die Digitalisierung der Verwaltung macht – auch in Niedersachsen – erhebliche Fortschritte. Der IT-Beauftragte der Landesregierung, Horst Baier, berichtete am gestrigen Montag in einer Veranstaltung der IHK Osnabrück von wichtigen Neuerungen. Im März hatte der Bundesrat die gesetzlichen Voraussetzungen für die sogenannte „Bürger-ID“ geschaffen. „Ich habe mich selbst gewundert, wie schnell das klappte und wie wenig sich der Datenschutz als Hindernis herausstellte“, hob Baier hervor. Mit der Bürger-ID wird die bisherige Steuer-ID, die für jeden Bürger automatisch angelegt wird, auf weitere Funktionen ausgeweitet. So wird es künftig für jeden Bürger möglich sein, bei Angabe der Bürger-ID die nötigen Verwaltungsschritte bei der Beantragung von Elterngeld, bei Angelegenheiten seiner Kranken- oder Rentenversicherung in Gang zu setzen.

Auf die Frage, ob bei der Vernetzung der verschiedenen Behördenzweige nicht Datenschutzprobleme im Weg standen, erläuterte Baier, diese seien offenbar „wegen des großen Drucks zu mehr Digitalisierung“ zurückgestellt worden. Die Lösung sei, dass eine Stelle beim Bundesverwaltungsamt die Freischaltung billigen muss, wenn eine Behörde auf die unter der ID gespeicherten Daten zugreifen wolle. „Damit wird vermieden, dass sich die verschiedenen Stellen beliebig und willkürlich an den Daten bedienen können.“ Die Umsetzung der Bürger-ID sei allerdings noch an ein paar Hürden geknüpft: Die beteiligten Behörden müssten jetzt ihre Datenbanken so umstellen und so miteinander vernetzen, dass ein zügiger Austausch möglich wird.

Derzeitige Rechtsvorschriften hinderlich

Baier erläuterte den Stand der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) des Bundes, nach dessen Vorgabe bis spätestens 2022 rund 600 Verwaltungsleistungen online angeboten werden müssen – also die Möglichkeit für die Bürger besteht, diese Behördengänge online abzuwickeln. Jüngst hatte der Landesrechnungshof moniert, dass diese Vorhaben nur schwerfällig vorangehen. Der Prozess sei ein „langwieriges Geschäft“, aber man mache Fortschritte, hob Baier hervor. „Mitte des Jahres“ werde es möglich sein, mit dem Handy und einer PIN die persönliche Identifikation zuhause am Bildschirm vorzunehmen und so elektronisch mit der Behörde kommunizieren zu können.

Man merke jetzt, betont Baier, wie hinderlich und kompliziert manche bisher geltende Rechtsvorschrift sei. So habe er bis zu 4000 Textstellen in niedersächsischen Landesvorschriften gefunden, die noch ein Schrifterfordernis verlangen – also die Online-Abwicklung von Vorgängen noch nicht ermöglichen. Der elektronische Zahlungsverkehr werde für das Land bald eingeführt. Das sei erheblich, da das Land jährlich sieben Millionen Rechnungen erhalte. Wesentliche Potenziale zur Vereinfachung sieht Baier auch im Einsatz künstlicher Intelligenz: Wenn bisher ein Großteil der Verwaltungsarbeit darin bestehe, fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Anträge zu kontrollieren und im Gespräch mit dem Antragsteller nachzubessern, so könnte künftig die Korrektur automatisch geschehen – oder über einen Hilfsassistenten per Video-Call. Am Ende sei es dann möglich, mit vereinfachten Prozessen auch den Personalbestand der Verwaltungen zu verringern. „Schon der demographische Wandel lässt uns keine andere Wahl“, sagt Baier.

Ich kann mir viele Veränderungen vorstellen, aber sie beruhen auf freiwilligen Optionen.

Nach Einschätzung des IT-Beauftragten wird es auch „ganz neue Formen der Aufteilung von Behördenleistungen“ geben. Wenn Kommunen Auftragsangelegenheiten für Bundes- oder Landesbehörden leisten, könne das künftig entbehrlich werden – „das Kraftfahrzeugbundesamt könnte etwa die Zulassungen selbst vornehmen und Autokennzeichen direkt zuteilen“. Die rund 1000 niedersächsischen Kommunen, ohne Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind es rund 440, könnten sich zu Verbünden oder Allianzen zusammenschließen oder ihre Landkreise beauftragen, wenn es um digitale Verwaltungsarbeiten geht. „Nicht jede Kommune wird selbst etwas aufbauen können.“

Das Land werde hier nicht selbst Vorgaben machen, aber immer dann, wenn die Kommunen Unterstützung bräuchten, Hilfe anbieten. „Ich kann mir viele Veränderungen vorstellen, aber sie beruhen auf freiwilligen Optionen.“ In vielen Behörden würden künftig, wenn die Vorgänge digital ablaufen und von künstlicher Intelligenz unterstützt werden, die Kontrollen ausgedünnt werden: „Es wird wesentlich mehr Bereiche geben, über die keiner mehr drüber schaut – wie jetzt schon bei vielen routinemäßigen Steuererklärungen“, hob Baier hervor.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #078.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter