Kommunen fordern vom Land eine Erstattung für die Digitalisierung ihrer Aktenverwaltung
Bei der Mammutaufgabe der Digitalisierung der Verwaltung deutet sich ein Konflikt zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden an. Dabei geht es ums Geld. In einer Stellungnahme von Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund wird gerügt, dass die Landesregierung bisher keinen Plan für die Deckung der kommunalen Kosten vorgelegt habe. Diese beziffern die Kommunen auf „mindestens 183 Millionen Euro, vermutlich aber deutlich höher“. Gemeint sind die Investitionen, die zur Einführung des elektronischen Aktenverkehrs zuständig sind, die laufenden Betriebskosten und die Aufwendungen für die Umstellung. Aus Sicht der Kommunalverbände fallen bei den Kreisen, Städten und Gemeinden auf jeden Fall die Kosten an, die auch die Landesverwaltung für sich geltend macht. Sie beziehen sich dabei auf den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung“, den Innenminister Boris Pistorius Ende Juni vorgelegt hatte.
62,9 Millionen Euro Anschubfinanzierung
Dieser Gesetzentwurf sieht nur eine allmähliche Umstellung vor. Von Januar 2026 an sollen demnach alle Verwaltungsvorgänge elektronisch abgewickelt werden können – ausgenommen werden dabei aber mehrere Bereiche wie die Schulen, die Hochschulen und die Sparkassen. Im Jahr 2022 müssten schon 30 Prozent aller Vorgänge umgestellt sein, Anfang 2024 dann 60 Prozent. In der Vorlage des Innenministers von Juni war von 62,9 Millionen Euro die Rede, die als Kosten für die Landesverwaltung bis 2022 wegen der gesetzlichen Verpflichtungen – unter anderem des Online-Zugangsgesetzes des Bundes – entstehen. Im Masterplan für Digitalisierung, den Ministerpräsident Stephan Weil und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann gestern vorgestellt haben, wird darauf hingewiesen, dass der genaue Bedarf „noch ermittelt“ werden müsse und schätzungsweise für die Jahre 2019 bis 2022 bei rund 200 Millionen Euro liege.
Private Firmen zur Aktendigitalisierung
Die Kommunalverbände fordern nun ein, dass ihr Anteil an den Kosten, der erheblich sei, vom Land gedeckt werden müsse. Dabei werde „die finanzielle Verantwortung für das Handeln des Landes immer wieder abgestritten oder verschoben“, heißt es in der Stellungnahme. Es stimme nicht, dass das Online-Zugangsgesetz des Bundes die Kommunen direkt verpflichte, tätig zu werden – vielmehr lege der Bund lediglich fest, dass die Länder entsprechende Vorschriften erlassen müssten. Das heiße dann aber, dass das Land dann auch für die Übernahme der Kosten geradestehen müsse. Die Kommunalverbände weisen außerdem darauf hin, dass die ab November 2019 geltende Verpflichtung für alle Kommunen, Rechnungen auch elektronisch annehmen zu müssen, „einen erheblichen Vorlauf“ erfordere. Im Gesetzentwurf des Landes seien die Kommunen von der Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung zwar ausgeklammert. Wenn man diesen Weg aber doch gehe, sollten nach Ansicht der Kommunalverbände die Papieroriginale anschließend vernichtet werden dürfen. Außerdem meinen Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund, dass man künftig vermutlich private Firmen benötige, die Personalakten im großen Umfang digitalisieren und aufbereiten. In der vom Land vorgeschlagenen Änderung einer Bestimmung des Beamtengesetzes ist dies aber ausdrücklich nicht vorgesehen – dort heißt es, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dürften private Firmen beauftragt werden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #144.