Kommunen fordern: Sprachförderung darf uns nicht heimlich zugeschoben werden
Die jüngsten Änderungen des Schulgesetzes haben beim Städte- und Gemeindebund Misstrauen geweckt. Soll die Sprachförderung für Kindergartenkinder, für die bislang Grundschullehrer eingesetzt waren, künftig in die Verantwortung der Kommunen geraten – und damit von diesen finanziert werden? Aus dem Kultusministerium kommt Entwarnung: Man werde die bisherige vorschulische Sprachförderung mit den bestehenden Angeboten in den Kindergärten bündeln und auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Damit könnten die bislang unterschiedlichen Sprachförderprogramme „nachhaltig konzeptionell verankert werden“. Eine jahrelange Forderung der Kommunen werde erfüllt. Allerdings: Das ist eine Ankündigung, die bislang noch nicht in eine Gesetzesform gegossen wurde.
Auslöser der neuen Diskussion ist die bereits im Landtag beschlossene Änderung des Schulgesetzes: Bislang wurden für jene Kinder, deren Einschulung bevorstand, die aber noch individuelle Sprachförderung benötigten, von Lehrern geschult – als schulische Aufgabe, also in der Zuständigkeit des Landes. Im Schuljahr 2016/2017 wurden 493 Grundschullehrer dafür eingesetzt. Mit der jüngsten Änderung des Schulgesetzes ist jetzt nicht mehr davon die Rede, dass es sich hier um eine Landesaufgabe handele. Im Städte- und Gemeindebund wird daher von einer „schleichenden Kommunalisierung“ gesprochen – und es wird hinzugefügt, dass der Kindergarten zur Jugendhilfe gehöre, die Jugendhilfe zur kommunalen Selbstverwaltung zähle und in dieser die Sprachförderung bisher nicht enthalten sei. Wenn man das ändern wolle, könne man das auch tun, aber dazu seien spezielle gesetzliche Änderungen nötig, einschließlich der Kostenerstattung. Dies sei dann ein Fall für die Konnexität, also die Regel, dass alle vom Land beschlossenen zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen auch zu 100 Prozent finanziell erstattet werden müssten.
Die Landesregierung hingegen sieht den Weg in diese Richtung schon beschritten. Das bisherige Modell, Grundschullehrer stundenweise in den Kindergärten zur Sprachförderung einzusetzen, habe „zu Reibungsverlusten geführt“, teilt ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage des Politikjournals Rundblick mit. Die Rede ist nun von einer „systematischen Verankerung“ der Sprachförderung in den Kindergärten. Das Ministerium teilt gegenüber dem Rundblick dazu mit, dass den Trägern der Kindertagesstätten zum neuen Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt 32,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt würden. In den Kommunalverbänden reagiert man darauf überrascht: Bisher seien noch keine konkreten Pläne oder Absichten der Landesregierung geäußert worden. Wenn nun eine Übertragung von Kompetenzen zur kommunalen Jugendhilfe geplant sei, müsse es dafür einen Erlass oder ein Gesetz geben, erklärt Berthold Ernst, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB). Für denkbar hält er auch eine Optionsfreiheit der Kindergärten: Wenn die Einrichtung Sprachförderung betreiben wolle, könne sie das speziell beantragen und dafür einen Landeszuschuss erhalten. Wenn nicht, dann entfalle diese Regelung. Das Kultusministerium erklärt, inhaltlich neu sei die Sprachförderung für Erzieher in Kindergärten nicht, schon 2011 habe man sich zwischen Land und Kommunen grundsätzlich darauf verständigt. An den nötigen Anpassungen im Kindergartengesetz werde jetzt „nachdrücklich gearbeitet“.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #64.