25. März 2021
Inneres

Kommunen bewerten „Ratsbürgerentscheid“ skeptisch

Gegenwärtig laufen die Pläne für eine Reform der Kommunalverfassung auf Hochtouren, denn nach dem Ende der Verbandsbeteiligung soll sich schon bald der Landtag erstmals mit dem Vorhaben beschäftigen, für den Sommer ist eine endgültige Beschlussfassung angepeilt. Doch bei den Kommunen braut sich gegenwärtig durchaus Kritik zusammen. Das betrifft zum einen die Enttäuschung, dass die Große Koalition nach wie vor nicht bereit scheint, dem Drängen von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund hinsichtlich der Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten nachzugeben. Die drei Verbände hätten gern, dass die Verwaltungschefs (wie bis 2013 üblich) für eine achtjährige Amtszeit gewählt werden und diese dann noch verlängern können.

Nach dem Start der Ministerpräsidentenzeit von Stephan Weil (SPD) hatte die damalige rot-grüne Landtagsmehrheit die erste Amtszeit und die weiteren auf fünf Jahre verkürzt und eine „Synchronisation“ angepeilt – Bürgermeister- und Landratswahlen sollten in der Regel dann stattfinden, wenn auch die ehrenamtlichen Räte und Kreistage neu gewählt werden, also alle fünf Jahre. Das geschieht nun auch, mit der Kommunalwahl am 12. September sind etliche Bürgermeister- und Landratswahlen verknüpft. Wie es heißt, ist die CDU gegenüber einer achtjährigen Amtszeit der Verwaltungschefs durchaus aufgeschlossen, während die SPD und insbesondere Weil hier bisher stets gebremst haben.

Ein anderer Streitpunkt ist der Vorschlag der Landesregierung, künftig einen sogenannten „Ratsbürgerentscheid“ einzuführen. Das ist die Möglichkeit für Räte und Kreistage, mehrheitlich zu beschließen, umstrittene Fragen den Bürgern zur Abstimmung vorzulegen – also eine Art „Volksbefragung“ auf Betreiben der Kommunalvertretung. Im Unterschied zum Bürgerbegehren würde die Initiative für ein Plebiszit hier nicht von einer Bürgergruppe ausgehen, die womöglich mit der Position ihres Rates in einem Einzelpunkt über Kreuz liegt, sondern von den gewählten Repräsentanten selbst. Vorgeschlagen wird im Gesetzentwurf, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mandatsträger in Kreistagen oder Räten zustimmen muss, damit ein solcher „Ratsbürgerentscheid“ stattfinden kann.

Nun beurteilen die drei Kommunalverbände die Idee ausgesprochen skeptisch. Das Instrument der Bürgerbefragung zur Ermittlung eines Meinungsbildes gebe es ja bereits,  und der Städte- und Gemeindebund sieht in einem Bürgerentscheid auf Antrag des Rates „eine systemwidrige Durchbrechung des Prinzips der repräsentativen Demokratie“. Der Schritt sei nicht geeignet, das ehrenamtliche Engagement der Ratsmitglieder zu erhöhen – die Gefahr bestehe, dass einzelne Mandatsträger oder Gruppen das Instrument nutzen werden, aus populistischen Gründen nach einem Volksentscheid zu rufen in der Absicht, dafür Beifall zu erheischen. Sie könnten sich dann für eine „gute Tat“ feiern lassen. So will der Städte- und Gemeindebund verhindern, dass auch kleine Gruppen im Rat diesen Weg durchsetzen können – indem verlangt werden soll, dass nur die Mehrheit der Ratsmitglieder einen solchen Antrag stellen kann, der dann von zwei Dritteln der Vertretung befürwortet werden muss. Auch in den anderen Kommunalverbänden besteht die Sorge, ein Rat könne es sich sehr einfach machen und alle unpopulären Streitfragen an die Bürger weiterzugeben – so könne man sich aus seiner Verantwortung stehlen, heißt es.

Kein Bürgerentscheid über Kliniken und Rettungsdienst: Die Novelle der Kommunalverfassung enthält noch weitere Reformen. So sollen Antragsteller für ein Bürgerbegehren zwar nicht – wie bis 2016 vorgeschrieben – künftig einen Kostendeckungsvorschlag einreichen müssen. Aber die Stadt- oder Kreisverwaltung muss selbst eine Kostenschätzung vornehmen und diese wird Bestandteil des Bürgerbegehrens und – entscheids. Damit soll vermieden werden, dass über Pläne mit immensen Folgekosten abgestimmt wird, ohne dass den Bürgern diese Konsequenzen vorher bekannt sind. Außerdem sollen sich diese Bürgerbegehren künftig nicht auf Krankenhaus- und Rettungsdienstplanungen beziehen dürfen. Das ist eine Lehre aus den Verwicklungen, die verschiedene Plebiszite zu Klinikplanungen (etwa in Ostfriesland oder aktuell gerade im Heidekreis) ausgelöst haben. Die Einschränkung, die auch auf Empfehlungen der Enquetekommission zur Reform der Gesundheitsversorgung beruht, wird von den drei Kommunalverbänden begrüßt.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #058.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter