4. Juli 2012 · Archiv

Kommentar: Körperliche Unversehrtheit ist nicht teilbar

(rb) Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012, nach dem die Vorhautbeschneidung von Jungen aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt, schlägt noch immer hohe Wellen. Jüdische Verbände, Muslimvereine, liberale und grüne Politiker, aber auch ranghohe christliche Kirchenmänner machen sich im Namen der Religionsfreiheit und religiöser Toleranz dafür stark, dass in [...]

Hier weiterlesen. Mit dem passenden Rundblick-Abonnement.

Im Rundblick finden Sie Neuigkeiten, Interna und exklusive Geschichten aus der niedersächsischen Landespolitik und Wirtschaft. Testen Sie uns jetzt unverbindlich.

Sie sind bereits Abonnent?

Jetzt anmelden
LogoProbeabo
0,- €2 Wochen kostenlos testen
LogoEinzelabo
37,- €im Monat
LogoSammelabo
ab 55,- €
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #127.

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail