
Im schwierigen Feld der inneren Sicherheit ist die rot-grüne Koalition im niedersächsischen Landtag zwei Schritte vorangekommen. Zunächst hat Innenministerin Daniela Behrens (SPD) Mitte August den Entwurf für ein überarbeitetes Polizeigesetz präsentiert. Dort ist nun auch der verstärkte Einsatz von Videotechnik vorgesehen, zudem die Einführung einer elektronischen Fußfessel bei Tätern der häuslichen Gewalt. Als Behrens das Vorhaben jüngst präsentierte, wurde sie auch nach der von den Grünen geforderten Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gefragt. Sie meinte noch etwas sibyllinisch: „Ich will nicht ausschließen, dass sich die Koalition mit diesem Thema noch befasst.“
Nun ist klar: Die von den Grünen vehement geforderte, von der SPD immer skeptisch beurteilte Kennzeichnung von Polizeibeamten soll kommen. Insofern bleiben beide Partner ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag treu. Man kann vermuten, dass dies auf einem Zugeständnis der SPD an die Adresse der Grünen beruht – im Gegenzug zum Ja der Grünen zu Behrens‘ Entwurf für das Polizeigesetz. Das Innenministerium könnte von sich aus auf dem Verordnungsweg die Kennzeichnung durchsetzen. Doch Behrens hat mehr als einmal ihre mangelnde Bereitschaft, hier selbst initiativ zu werden, durchblicken lassen. So folgt nun ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen. Darin heißt es: „Der Landtag bittet die Landesregierung, eine zunächst auf zwei Jahre angelegte Pilotphase zur befristeten anonymisierten, individualisierten taktischen Einsatzkennzeichnung niedersächsischer Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen umzusetzen.“ In verständlicher Sprache heißt das: In größeren Einsätzen (bei Fußballspielen, Begleitung von Demonstrationen oder größeren Absperrungen) sollen Polizeibeamte kein Namensschild tragen, aber eine Nummer, die auf den einzelnen Beamten hinweist. Schon heute gibt es Kennzeichnungen, die allerdings erkennbar nur auf die Einheit hinweisen – die dann aber, intern, den einzelnen Beamten herausfiltern kann. Der Sinn der neuen Regel soll sein, dass Bürger (oder auch Polizisten selbst) die einzelnen Beamten benennen und sich später nach ihrer Identität erkundigen können.
Nicht im Antrag geregelt, aber wohl von einigen Befürwortern erwartet ist der Anspruch eines Bürgers, auf Nachfrage zu erfahren, welcher Beamte im Einsatz tätig war. Der Antrag von Rot-Grün sieht die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung vor „insbesondere mit Blick auf Auswirkungen auf die Einsatzpraxis, das Sicherheitsgefühl der eingesetzten Polizeikräfte, sowie das Vertrauen der Bevölkerung“. Grünen-Fraktionschef Detlev Schulz-Hendel sagte, die Details des Pilotprojektes müssten vom Innenministerium festgelegt werden, die Landtagsfraktionen wollten das Ob, nicht das Wie der Kennzeichnungspflicht durchsetzen. Man gehe aber davon aus, dass sämtliche größeren Einsätze in Niedersachsen vom Pilotprojekt erfasst seien und man sich nicht nur auf regional oder zeitlich ausgewählte Einsätze beschränken werde. Schulz-Hendel betonte, dass die Grünen weiterhin darauf beharrten, einen unabhängigen Bürgerbeauftragten, der dem Landtag zugeordnet ist, als eine Art Ombudsmann für Beschwerden über die Polizei oder Beschwerden von Polizeibeamten einzusetzen. Noch aber stehe dieser Schritt der Koalition aus.


