Keinen Fonds für Flüchtlingshelfer: Innenministerium sieht Bund in der Pflicht
Nachdem zahlreiche Flüchtlingshelfer in den vergangenen Wochen von der Arbeitsagentur Kostenbescheide über die weitere Bürgschaft für ihre Flüchtlinge bekommen haben, hat die Landesregierung Unterstützung signalisiert. Über eine politische Initiative wird diese Hilfe jedoch vorerst nicht hinausgehen, ließ das Innenministerium gestern mitteilen. Einen Fonds etwa, aus dem die Helfer die geforderte Unterstützung bezahlen können, soll es bis auf Weiteres nicht geben. Erst will Innenminister Boris Pistorius (SPD) der amtierenden Bundesarbeitsministerin Katharina Barley (SPD) einen Brief schicken, indem er sie auffordert, eine verträgliche Lösung zu schaffen. „Etwas anderes können wir zurzeit nicht tun, denn das Land ist rechtlich nicht zuständig“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Das Problem betrifft die Helfer, die in den vergangenen Jahren eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde unterzeichnet haben, wonach sie für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen. Grundlage dafür ist eine spezielle Aufnahmeregelung, die alle Bundesländer außer Bayern im Jahr 2013 getroffen haben. „Damit wollten wir vor allem den hier lebenden Syrern unbürokratisch helfen, die ihre Familienangehörigen und Freunde vor dem Krieg in Sicherheit bringen wollten“, sagt der Ministeriumssprecher.
Bundesregierung vertritt andere Rechtsauffassung
Das Angebot haben aber nicht nur Syrer angenommen, auch Vereine und Kirchengemeinden haben für Flüchtlinge gebürgt. Sie alle sind davon ausgegangen, dass die Bürgschaft erlischt, wenn die Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind und damit ins staatliche Sozialsystem rutschen. Auch die Landesregierung ging mit dieser Annahme konform. Doch die Bundesregierung sah das anders, der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht – und das hat im Januar dieses Jahres zugunsten der Bundesregierung entschieden. So müssen Bürgende also weiter für die Lebenshaltung der Flüchtlinge aufkommen, das Arbeitsamt kann die Unterstützung zurückverlangen, wenn der anerkannte Flüchtling Hartz IV bekommt. Aus diesem Grund haben nun zahlreiche Flüchtlingshelfer Kostenbescheide von 100.000 Euro und mehr in ihren Briefkästen vorgefunden.
Debatte anschieben
Aus dem Innenministerium heißt es, man vertrete weiterhin die Auffassung, dass die Bürgschaft mit dem Tag der Anerkennung der Flüchtlinge in Deutschland enden müsse. Allerdings stünde man erst am Anfang. „Zunächst wird Niedersachsen eine Debatte im Bund anschieben, damit dort im Sinne der Flüchtlingshelfer eine Regelung getroffen wird“, sagt der Ministeriumssprecher. Wie die aber aussehen soll, ist noch offen. Pistorius schreibt in seinem Brief an Barley lediglich, dass die „Verpflichtungsgeber nicht unbillig und angemessen in die Pflicht genommen werden“ sollen. „Man könnte über eine Härtefallregelung nachdenken, wenn der Bürgende die Forderungen nicht begleichen kann“, sagt der Sprecher. Ob es, wie vom Flüchtlingsrat angekündigt, einen Fond des Landes geben wird, aus dem die Bürgenden finanzielle Unterstützung bekommen können, stehe noch nicht fest. „Das gibt es in anderen Bundesländern auch noch nicht, da wollen wir erst einmal abwarten.“ Jetzt sei erst der Bund am Zug.