Soll das Land künftig privaten Rundfunksendern und Verlagshäusern, die in Schwierigkeiten geraten, finanziell unter die Arme greifen können? Ein entsprechender Passus befindet sich im Entwurf der Landesregierung für ein neues Landesmediengesetz. Weil die verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne des Rundfunks eine direkte Bezahlung nicht zulässt, wird ein Umweg vorgeschlagen: Die Versammlung der Landesmedienanstalt (NLM), in der Vereine, Verbände und gesellschaftliche Organisationen mitwirken, soll ein entsprechendes Budget, das der Landtag beschließen soll, verteilen können.
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Da dann der Geldgeber nicht direkt das Land ist, sondern die NLM-Versammlung, sei die Staatsferne garantiert, erklärte ein Sprecher der Staatskanzlei gestern in der Sitzung des Landtags-Medienausschusses. Nun könnte dieser Weg als problematisch angesehen werden, da wenigstens indirekt der Staat journalistische Angebote finanziert. Und nicht nur das. Es wird im Mediengesetzentwurf ein ausdrücklicher Zusammenhang zum „Qualitätsjournalismus“ hergestellt, also zu Angeboten, die aus Sicht der Betrachter den hohen Kriterien an gute Recherche, Seriosität und Sorgfaltspflicht genügen müssen. Kann aber die Entscheidung, was als „Qualitätsjournalismus“ zu gelten hat, überhaupt nach sachlichen Kriterien von Politikern eingeschätzt werden? Oder besteht dort nicht die Gefahr einer politischen Steuerung oder Einflussnahme?

In der jüngsten Sitzung des Medienausschusses wurde diese Frage gar nicht erst aufgeworfen und auch nicht diskutiert. Lediglich zwei Abgeordnete meldeten sich und begrüßten den Entwurf der Staatskanzlei. Der erste war Jens Nacke (CDU), der seine Ausführungen mit einem generellen Lob für die niedersächsische Medienlandschaft startete. Man könnte stolz sein auf den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk, auf die Verlagshäuser und die Print-Angebote. Diese lieferten sich einen „fairen Wettbewerb“ in der Berichterstattung. Da es aber „immer mehr zusätzliche Angebote im Netz“ gebe, die nicht immer den Kriterien von Qualitätsjournalismus entsprächen, sei der Ansatz der Förderung der Qualitätsmedien gut und richtig. Dies müsse aber natürlich „frei bleiben von Einflussnahme auf die Berichterstattung“.
Daneben müssten auch die Bürgermedien eine entscheidende Ergänzung im Rundfunkangebot bleiben. Die Koalition habe es „nicht eilig mit dem Gesetz“, fügte Nacke hinzu und regte eine „umfassende Anhörung“ an – diese ist für Ende September geplant. Der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer begrüßte den Plan der Koalition. Heute gehe eine Gefahr für die Medienlandschaft nicht mehr von großen Konzernen aus, die Rundfunk- oder Zeitungsmonopole errichten, sondern von den Fake-News im Internet, die mit Nachrichten von seriösen journalistischen Medien konkurrierten. Wichtig sei außerdem, dass die NLM in ihrer seit Kurzem bestehenden Aufsichtspflicht über die Medienangebote im Internet nicht finanziell und personell überlastet werde. Das Ergebnis dürfe nicht sein, dass der NLM finanzielle und personelle Kapazitäten für die Betreuung zusätzlicher lokaler Radiosender fehle.

Vertreter von SPD, FDP und AfD äußerten sich, obwohl anwesend, in der Medienausschuss-Sitzung nicht zu dem Thema. Meyer von den Grünen sagte lediglich noch, dass die gute Absicht der staatlichen Förderung von Qualitätsjournalismus nun vor allem davon abhänge, wie viel Geld die SPD/CDU-Koalition dafür im Haushaltsplan bereitstellen werde. Nacke versicherte, man werde zu dem Thema noch „viele Ideen und Anregungen aufgreifen“, zu den Vorschlägen der Staatskanzlei seien „noch einige Ergänzungen möglich“, bevor das Gesetz dann irgendwann endgültig den Landtag passieren werde.