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In dieser Debatte stoßen zwei gegensätzliche Entwicklungen aufeinander. Auf der einen Seite verschärfen die Sicherheitsbehörden den Umgang mit der AfD, die Partei wurde als „Prüf-Fall“ eingestuft, der rechte Flügel steht sogar im Verdacht, verfassungsfeindlich zu sein. Aus mehreren Bundesländern wird berichtet, dass in Polizeikreisen viele AfD-Anhänger aktiv seien, darunter auch solche, die der radikalen Richtung von Björn Höcke nahe stünden. Der Verfassungsschutz nimmt die AfD damit stärker in seinen Blick. Auf der anderen Seite verurteilen vor allem linke politische Kreise, gerade in Niedersachsen, den Radikalenerlass der frühen siebziger Jahre als „Berufsverbotspraxis“, die sich damals vor allem gegen Linksextremisten gerichtet habe. Der 1972 beschlossene Radikalenerlass sah vor, Beamte zielstrebig auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen – meistens über Regelanfragen beim Verfassungsschutz. Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden bei der Überprüfung oft vorgeladen, berichtet wird von teilweise unsachlichen und inquisitorischen Befragungen, die für die Betroffenen entwürdigend gewesen seien und dazu geführt hätten, das in mehreren Fällen Bewerber aus nicht stichhaltigen Gründen vom Staatsdienst ferngehalten wurden. Dabei bestreiten viele „Berufsverbot“-Gegner nicht, dass Beamte zur freiheitlichen Grundordnung stehen müssten. Sie wenden sich aber gegen zwei Praktiken von damals: Oft wurde bereits ohne Einzelfallprüfung von der Parteimitgliedschaft auf fehlende Verfassungstreue geschlossen, oft geschah das auch nach einer intensiven Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Es geschah also das, was von Kritikern „Gesinnungsschnüffelei“ genannt wird.


