10. Dez. 2025 · 
NotizUmwelt

Kabinett will Vorrang für Hochwasserschutz

Starkregen, Hochwasser oder Trockenheit: Niedersachsen will das Wasser im Land in den Griff bekommen. Umweltminister Meyer (Grüne) plant deshalb ein „modernes“ Wassergesetz.

Umweltminister Christian Meyer (Grüne, Bildmitte) stellt den Kabinettsbeschluss in der Landespressekonferenz vor. | Foto: Kleinwächter

In Niedersachsen soll der Hochwasserschutz künftig Vorrang vor allen anderen Interessen haben. Dazu soll der Landtag das entsprechende Wassergesetz anpassen. Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf nach der ersten Verbändebeteiligung ins Parlament einzubringen. Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hofft auf eine Beschlussfassung im kommenden Sommer. In Zukunft sollen dann Maßnahmen des natürlichen und des technischen Hochwasserschutzes schneller genehmigt werden können, indem ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt wird. Soll ein Deich zurückversetzt oder erhöht oder ein Flusslauf begradigt werden, könnte dann die vorherige Planfeststellung entfallen. Auch eine aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung soll es dann nicht mehr geben müssen. Außerdem sollen Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Mithilfe einer „Genehmigungsfiktion“ sollen zudem bauliche Vorhaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Dies soll auch für den Ausbau von Hafeninfrastruktur gelten, wenn damit beispielsweise das Ziel verfolgt wird, den Import von Wasserstoff oder den Rohstoffen für Batterien zu bewerkstelligen.

Darüber hinaus möchte die Landesregierung künftig Wasserversorger dazu berechtigen, einen sparsamen Wasserverbrauch zu honorieren. Ein günstiger Basistarif soll jene Verbraucher finanziell besserstellen, die nicht überdurchschnittlich viel Wasser verbrauchen. Günstiger soll es außerdem auch für Waldbesitzer werden. Deren Abschlag für die Wasser- und Bodenverbände soll verringert werden, weil eine intakte Waldfläche zur Grundwasserneubildung beiträgt und deshalb nicht mit versiegeltem Boden gleichgesetzt werden soll.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #220.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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