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Die geplante Änderung der Stellenobergrenzenverordnung passt nun in dieses Schema. Bei den „allgemeinen Obergrenzen“, die grundsätzlich für die Behörden zutreffen, soll der Anteil von A8-Beschäftigten von bisher 30 auf 40 Prozent steigen können, bei A9 von bisher acht auf ebenfalls 40 Prozent – jeweils bezogen auf die Gruppe der Mitarbeiter von A6 bis A9. Bei A11 steigt der Anteil von 30 auf 35 Prozent, bei A12 von 16 auf 20 Prozent und bei A13 von sechs auf zwölf Prozent (im Bereich zwischen A9 und A13). In den höheren Bereichen steigt die Obergrenze bei A15 von 30 auf 35 Prozent und bei A16 und B2 von bisher 10 auf 15 Prozent (im Bereich von A13 aufwärts). Erleichtert werden soll auch die Beförderung im Bereich des IT-Personals – also jener Kräfte, die im Zuge der Digitalisierung besonders stark benötigt werden, die aber in der Regel auch gute Angebote von privaten Arbeitgebern bekommen können. Bis zu 70 Prozent sollen A9 erhalten im Bereich von A6 bis A9, im Bereich von A9 bis A13 sollen künftig 40 Prozent mit A12 möglich sein und 25 Prozent mit A13. Ähnliche Vorschriften mit Anpassungen nach oben sind für die Feuerwehrleute und technischen Dienste, die Steuerverwaltung und die Justizbehörden vorgesehen.