Kabinett plant: Landesbehörden sollen Mitarbeiter besser bezahlen können
Der Name klingt verwaltungstechnisch und unspektakulär, doch die konkreten Vorschriften haben es in sich. Gegenwärtig prüft die Landesregierung, wie sie die Möglichkeiten für Beförderungen in den Landesbehörden erhöhen kann. Dazu soll die sogenannte „Stellenobergrenzenverordnung“ angepasst werden. Diese Vorschrift bestimmt, welche Anteile an welchen Ämtern in einer Behörde vorgehalten werden können.
Anders ausgedrückt: Mit der Verordnung soll verhindert werden, dass zu viele Mitarbeiter befördert werden können – denn festgelegt wird, dass ein jeweils maximaler Anteil an Personen in bestimmten Besoldungsgruppen nicht überschritten werden darf. Auf diese Weise wird der „Stellenkegel“ in der jeweiligen Behörde eingehalten.
Nun nimmt aber wegen des wachsenden Wettbewerbs um gute Kräfte im öffentlichen Dienst der Druck auf die Politik zu, den Mitarbeitern eine bessere Bezahlung zu ermöglichen, ihnen also Chancen auf Beförderungen zu eröffnen. Gerade bei der Polizei und der Steuerverwaltung hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Entscheidungen der Landesregierung gegeben, zusätzliche Stellen anzuheben – damit mehr Beamte in den Genuss eines höheren Dienstgrades kommen können.
Lesen Sie auch:
Mit frischer Führung und forschen Sprüchen: Der Beamtenbund begehrt jetzt auf
Die geplante Änderung der Stellenobergrenzenverordnung passt nun in dieses Schema. Bei den „allgemeinen Obergrenzen“, die grundsätzlich für die Behörden zutreffen, soll der Anteil von A8-Beschäftigten von bisher 30 auf 40 Prozent steigen können, bei A9 von bisher acht auf ebenfalls 40 Prozent – jeweils bezogen auf die Gruppe der Mitarbeiter von A6 bis A9. Bei A11 steigt der Anteil von 30 auf 35 Prozent, bei A12 von 16 auf 20 Prozent und bei A13 von sechs auf zwölf Prozent (im Bereich zwischen A9 und A13).
In den höheren Bereichen steigt die Obergrenze bei A15 von 30 auf 35 Prozent und bei A16 und B2 von bisher 10 auf 15 Prozent (im Bereich von A13 aufwärts). Erleichtert werden soll auch die Beförderung im Bereich des IT-Personals – also jener Kräfte, die im Zuge der Digitalisierung besonders stark benötigt werden, die aber in der Regel auch gute Angebote von privaten Arbeitgebern bekommen können. Bis zu 70 Prozent sollen A9 erhalten im Bereich von A6 bis A9, im Bereich von A9 bis A13 sollen künftig 40 Prozent mit A12 möglich sein und 25 Prozent mit A13. Ähnliche Vorschriften mit Anpassungen nach oben sind für die Feuerwehrleute und technischen Dienste, die Steuerverwaltung und die Justizbehörden vorgesehen.
NBB klagt: Laufbahnrecht in Niedersachsen ist zu starr
Unterdessen hat der Niedersächsische Beamtenbund (NBB), der gestern seine Jahrestagung abgeschlossen hat, über das zu starre und zu wenig flexible Laufbahnrecht in Niedersachsen geklagt. Der neue erste Stellvertreter beim NBB, Peter Specke, nannte als vorbildliches Bundesland den Freistaat Bayern. Hier werde der Quereinstieg in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes erleichtert.
Niedersachsen sei an dieser Stelle noch zu kompliziert. „Die Vorschriften hierzulande sind zu kompliziert, mehr Durchlässigkeit für Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, wäre wünschenswert“, ergänzte auch der NBB-Landesvorsitzende Alexander Zimbehl. Der Beamtenbund, der seit Anfang dieser Woche von einer neuen Führung repräsentiert wird, bietet der Landesregierung Gespräche über Reformen im öffentlichen Dienstrecht an. Im Vordergrund der Forderungen stehe allerdings, so hoben Zimbehl und Specke hervor, die Einführung des Weihnachtsgeldes für die Landesbeamten.
Der Beschluss des Kabinetts, dafür von Weihnachten 2020 an für die meisten Beamten einen Betrag von 300 Euro brutto vorzusehen, reiche nicht aus. Der Beamtenbund fordert außerdem die Berücksichtigung der Pensionäre – von denen es landesweit rund 98.000 gibt. Würde man ein 300-Euro-Weihnachtsgeld für jeden ehemaligen Landesbeamten in Niedersachsen zahlen, so würde das jährlich rund 30 Millionen Euro kosten. Finanzminister Reinhold Hilbers hat sich erst angesichts der mit der jüngsten Steuerschätzung vorhergesagten konjunkturellen Dämpfung betont, dass er für zusätzliche Ausgaben keinen Spielraum sehe.