Im Streit um den Diplom-Titel für Juristen haben sich die Fachschaften mit dem Wissenschaftsministerium geeinigt. Bis 2025 dürfen Niedersachsens Universitäten den Studenten nach dem Ersten Staatsexamen wieder den Titel „Diplomjurist“ verleihen. Bis dahin will sich das Ministerium dafür stark machen, dass in der geplanten bundesweiten Harmonisierung des Jurastudiums auch die Abschlüsse angeglichen werden.
[caption id="attachment_14124" align="aligncenter" width="780"] Die Jura-Fachschaft hofft, dass sich auch eine anders zusammengesetzte Landesregierung nach der Wahl an die Abmachung gebunden fühlt - Foto: dianaduda[/caption]
„Diese Entscheidung ist ein Entgegenkommen gegenüber denjenigen Studierenden, die ihr Studium noch unter der alten Rechtslage begonnen haben“, sagt Ministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Eine 2016 in Kraft getretene Novellierung des Hochschulgesetzes in Niedersachsen hatte das Diplom zugunsten der Bachelor/Master-Abschlüsse abgeschafft, um sie europaweit vergleichbar zu machen. Davon waren jedoch auch die Juristen betroffen. Diese befürchteten wegen des Verlustes des Titels bei der Jobsuche massive Nachteile in der Konkurrenz zu Absolventen anderer Bundesländer.
„Wir sind sehr zufrieden, dass das Ministerium unsere Einwände berücksichtigt und den Diplomtitel übergangsweise wiedereingeführt hat“, sagt Niklas Mühleis, Sprecher der Jura-Fachschaft an der Leibniz-Universität Hannover. Allerdings hat er Sorge, dass es dem Ministerium nicht gelingt, bundesweit einheitliche Juraabschlüsse bis zum Jahr 2025 durchzusetzen. „Möglicherweise haben andere Bundesländer daran gar kein Interesse“, sagt Mühleis.
Zudem stellt er infrage, ob sich eine nach der Wahl anders zusammengesetzte Landesregierung auch an die Abmachung gebunden fühle. Denn dann gehe 2025 die Sache wieder von vorn los. Derzeit arbeitet die Kultusministerkonferenz auf Bundesebene daran, das Jurastudium in Deutschland zu vereinheitlichen, Kernpunkt ist die Harmonisierung der Inhalte. Einen Entwurf gibt es bereits, zu dem die Fachschaften, Ministerien und juristische Einrichtungen Stellung nehmen können.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #59.