Die Gesetze sind dazu da, den staatlichen Akteuren klare Regeln aufzuerlegen: Was dürfen die Behörden, die Polizei, die Gerichte den Menschen vorschreiben, die mit ihnen in Kontakt oder auch in Konflikt geraten? Die Gesetze sollen umgekehrt auch dem Staat die Mittel geben, zur Sicherung von Recht und Ordnung einzuschreiten - wenn es denn nötig wird. Wie problematisch diese Vorgaben im Alltag sein können, wurde gestern wieder mal deutlich im Landtag. Es tagte der Innenausschuss. Das Thema war: das neue Polizei- und Ordnungsgesetz, kurz "Polizeigesetz".
Als Patrick Seegers vom Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an der Reihe war, wurde er von einem Abgeordneten gefragt: "Denken Sie nicht auch, dass die nötigen Änderungen am Gesetz eigentlich zu spät eingeführt werden und man auf die veränderte Kriminalitätslage schneller hätte reagieren müssen?" Seegers setzte in der Antwort für etwas längere Ausführungen an. Dies sei eigentlich immer ein Problem, meinte er, und "das polizeiliche Gegenüber" sei den ermittelnden Beamten "ein ganzes Stück voraus". Das müsse das Signal an die Politik sein, bei Veränderungen im Regelwerk nicht zu zaghaft und nicht zu langsam zu sein. Ein konkretes Beispiel erwähnte er dann auch noch: Da es bisher im Polizeigesetz noch keine gesetzliche Regel gibt, gewalttätigen Ehemännern eine "elektronische Fußfessel" anzulegen, werde es womöglich ein paar Fälle von Verletzungen und Gewalttaten mehr geben in den kommenden Monaten, als wenn diese demnächst beschlossene Neuerung jetzt schon eingeführt worden wäre.

Tatsächlich ist das Polizeigesetz ein besonders anschauliches Beispiel für die oft zähe und langanhaltende Arbeit der Parlamentarier. Schon vor einem Jahr legte die oppositionelle CDU einen Gesetzentwurf vor, der die "elektronische Fußfessel" vorsah - vorgezogen und unabhängig von allen anderen nötigen Veränderungen. Rot-Grün aber lehnte diesen Entwurf dankend ab und besteht bisher auf einer umfassenden Reform des Polizeigesetzes, einschließlich der auch rechtlich hoch komplexen Details zu Datenschutz, Bodycams, Videoüberwachung und KI-Einsatz. Alle Fachleute wissen, dass es nun vermutlich noch ein halbes Jahr oder noch länger dauern kann, bis all diese Dinge parlamentarisch beraten, neu formuliert und dann endgültig beschlossen sind. Das sind Monate, in denen nach wie vor die "elektronische Fußfessel" als Möglichkeit im Gefahrenabwehrrecht fehlen wird.
Zu langsam? Ja, in einigen Fällen ist es so. Zu zaghaft? Wenn Seegers vom "polizeilichen Gegenüber" spricht, meint er die Kriminellen, die Rechtsbrecher. Wenn er diesen attestiert, sie seien dem Staat "ein ganzes Stück voraus", dann meint er die technischen Mittel. Internet, modernste elektronische Geräte, KI und andere neue Möglichkeiten - die Böswilligen und Eigennützigen nutzen viele Wege, auch in ihrer Vernetzung, die der Polizei bisher verboten sind. Das trifft etwa auch auf die Chance zu, das Internet für eigene Zwecke einzusetzen. Der Polizei ist es bisher untersagt, unbefangen im Internet nach verdächtigen Personen zu suchen. Soll das so bleiben? Oder muss das sogar so bleiben? Der Landes-Datenschutzbeauftragte sieht dies so, ist aber nur eine Stimme von vielen, die auf die Reform des Polizeigesetzes Einfluss nehmen.
Der Rundblick wird sich mit dem neuen Polizeigesetz in der Montagausgabe ausführlicher beschäftigen. Hier die Themen der heutigen Ausgabe:
Für Sie alle ein sonniges, schönes Wochenende - als Vorstufe für den Start in eine neue Woche am Montag,
Klaus Wallbaum


