11. Jan. 2017
Inneres

Innenministerium will Wildwuchs in elektronischer Aktenführung beenden

Viele Behördengänge spielen sich künftig verstärkt im Internet ab. Damit nicht jedes Ministerium und jedes Landesamt dafür eigene Standards behält, peilt das Innenministerium jetzt eine Vereinheitlichung an – und zwar per Gesetz. Ein erster Diskussionsentwurf für ein „Niedersächsisches Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung“ liegt dem Rundblick vor. Daraus geht hervor, dass ein „Informationssicherheitsbeauftragter“ bestellt werden soll. Ihm soll es obliegen, Richtlinien zu entwickeln, Schwachstellen aufzuspüren und Sicherheitstests anzuregen. Ein gemeinsames „Informationsmanagementsystem“ soll mit dem Gesetz aufgebaut werden. Das heißt: Die Sicherheitsstandards sollen überall gleich und aufeinander abgestimmt sein. Eine Zentralstelle, die beim Innenministerium angesiedelt wird, soll fortlaufend über die Sicherheit der Computertechnik wachen. Sämtliche Behörden sollen verpflichtet werden, mögliche Sicherheitsprobleme sofort dieser Zentralstelle zu melden. Erst nach und nach werden Verwaltungsvorgänge ins Netz verlagert, die Ministerien legen dabei eine unterschiedliche Geschwindigkeit an den Tag. Ausnahme ist die Justiz, die – angetrieben durch ein Bundesgesetz – schon recht viele Vorgänge elektronisch abwickelt. Daher ist die Justiz auch, ebenso wie die Kirchen und der NDR, aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert. Die Kommunen hingegen werden teilweise einbezogen. Festgeschrieben wird im Entwurf, dass jede Behörde verpflichtet sein soll, über Servicekonten einen Zugang zu elektronischen Dokumenten zu gewähren. Was die Landesbehörden angeht, sollen sie verpflichtet werden, „Informationen in allgemeinverständlicher Sprache über ihre nach außen wirkende öffentlich-rechtliche Tätigkeit und damit verbundene Gebühren, beizubringende Unterlagen, die zuständige Stelle und die Erreichbarkeit sowie erforderliche Formulare über das Internet bereitzustellen und laufend aktuell zu halten“. Auch Dialoge sollen die Landesbehörden ermöglichen – also die Chance für Nutzer, Fragen an die Behörde auch im Netz beantwortet zu bekommen. Die Ministerien sollen laut Entwurf verpflichtet werden, ihre Akten von Januar 2023 an elektronisch zu führen, also spätestens in sechs Jahren. Alle anderen Landesbehörden sollen zwei Jahre später folgen müssen. Festgelegt wird auch, dass bisherige Papierdokumente, sobald sie elektronisch verfügbar sind, entweder vernichtet oder an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden müssen. Das wird dazu führen, dass der Aktenumfang in vielen Ämtern vermutlich deutlich schrumpfen wird. Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist das Aufspüren von Auffälligkeiten: Bisher gibt es in der niedersächsischen Landesverwaltung noch wenig Möglichkeiten, über spezielle Methoden herauszufiltern, wenn es in bestimmten der tausende Computer beispielsweise besonders viele Datenströme zum Internet gibt. Ein solcher Befund könnte im Einzelfall darauf zurückzuführen sein, dass es einen Hackerangriff gegeben hat. Das Gesetz sieht nun vor, dass IT-Spezialisten die Datenströme auswerten und im Fall der Fälle eingreifen können. Sie dürfen dann auch solche Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, für bis zu sieben Tage speichern. Allerdings sollen die Daten vorher anonymisiert werden. Auch weitere Eingriffe der IT-Spezialisten sollen dann möglich werden. Dieser Bereich ist bisher in Niedersachsen nicht geregelt, und zwischen den Bundesländern gibt es unterschiedliche Ansichten, ob eine solche Vorschrift überhaupt notwendig ist.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #6.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning