(rb) Bei der geplanten Novelle zum Verfassungsschutzgesetz wird es wohl dabei bleiben, dass Jugendliche erst ab 16 Jahren vom Staatsschutz erfasst werden sollen. Zwar hatte Innenminister Boris Pistorius nach den Ereignissen um die 15-jährige Salafistin Safia S. dafür plädiert, dass der Verfassungsschutz bei der Erfassung von Personendaten beim Mindestalter von 14 Jahren bleiben sollte. SPD und Grüne haben jedoch am Dienstag im Verfassungsschutzausschuss des Landtags einen Änderungsvorschlag vorgelegt, nach dem die Datenerfassung von Jugendlichen ab 14 Jahren erst erlaubt sein soll, wenn eine Straftat oder deren Planung so gut wie nachgewiesen ist, also nach Meinung der Opposition viel zu spät. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke, sieht darin eine deutliche Schwächung der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr extremistischer Aktivitäten und auch des Innenministers selbst. Der FDP-Abgeordnete Dr. Stefan Birkner sprach ebenfalls von einer „Schlappe“ für Pistorius. Er verwies auf Nordrhein-Westfalen, wo der dortige SPD-Innenminister Ralf Jäger an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf einbringen werde, der dem Verfassungsschutz deutlich weitreichendere Rechte einräume, als dies in Niedersachsen geplant sei. Beide Oppositionspolitiker appellierten an die Koalitionsfraktionen, den ursprünglichen Plänen ihres Innenministers doch noch zu folgen. Abzuwarten, bis ein Minderjähriger im extremistischen Umfeld tatsächlich eine schwere Straftat ausüben wolle, betrachten sie als fahrlässig. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsgrünen, Helge Limburg, sieht den Gesetzesvorschlag sowohl im Einklang mit den Gesetzesnormen des Bundes als auch mit den Bedenken der Datenschutzbeauftragten, die den Minderjährigenschutz bei der Datenspeicherung des Verfassungsschutzes in den Vordergrund gestellt habe.
(rb) Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates sprechen sich für die sofortige Abschaffung bzw. ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch aus. Die Initiative von fünf Bundesländern, der sich auch Niedersachsen angeschlossen hatte, hat damit eine Mehrheit in den Bundesratsausschüssen gefunden. Die Bundesregierung hatte sich vor einigen Wochen für eine spätere Abschaffung erst in der nächsten Legislaturperiode ausgesprochen. Die sogenannte „Majestätsbeleidigung“, der Paragraf im Strafgesetzbuch stammt noch aus Kaisers Zeiten, war durch ein Schmähgedicht Jan Böhmermanns auf den türkischen Präsidenten Recep Erdogan in die Schlagzeilen geraten. Der Gesetzentwurf der fünf Länder war in der letzten Bundesratssitzung vorgestellt und zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Wenn der Gesetzesvorschlag in der nächsten Sitzung der Länderkammer am 17. Juni eine Mehrheit findet, wird er vom Bundesrat über die Bundesregierung zur weiteren Entscheidung in den Bundestag eingebracht. Die Antragsteller sahen es als besonders kritisch an, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #109.