2. Nov. 2021
Gesundheit

Impfungen auch ohne Stiko-Empfehlung? CDU-Vorstoß irritiert Landesregierung

Die steigenden Inzidenzen sind das eine, aber auch die Krankenhausbetten werden zunehmend beansprucht von Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind. Die erste Warnstufe, die laut Corona-Verordnung zu Kontaktbeschränkungen führen kann, könnte daher in den nächsten Wochen auch in einigen niedersächsischen Kreisen ausgerufen werden. Das erklärte der Leiter des Krisenstabes, Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz, am Dienstag in der Corona-Pressekonferenz.

Symbolfoto: Getty Images/daBoost

Er betonte, dass gegenwärtig 408 Menschen in Niedersachsen wegen Corona in den Kliniken behandelt werden. 90 Prozent derjenigen, die in der Intensivstation liegen, seien nicht geimpfte Menschen. „Daran zeigt sich, wie nachteilig es ist, dass etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung noch nicht geimpft ist“, fügte Scholz hinzu.

Stiko empfiehlt Auffrischungsimpfung nur für Menschen über 70 oder mit Vorerkrankungen

Die Frage nun, wie es um die sogenannte „Auffrischungsimpfung“ steht, führt zu unterschiedlichen Reaktionen in der SPD/CDU-Koalition. Scholz sagte, diese „Auffrischungsimpfung“ sei ohnehin nur dann zu empfehlen, wenn die zweite Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Die „Ständige Impfkommission“ (Stiko) beschränkt ihre Empfehlung diesbezüglich aber nur auf Menschen über 70 und solche mit Vorerkrankungen. Während Sozialministerin Daniela Behrens nun wiederholt die Stiko gebeten hat, die Empfehlung auch auf Menschen zwischen 60 und 70 Jahren auszuweiten, hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, einen anderen Weg empfohlen.

"Wir brauchen keine weiteren Empfehlungen der Stiko. Wir wollen, dass alle Menschen in Niedersachsen, deren Impfung mindestens sechs Monate her ist, die Booster-Impfung bekommen."

Dirk Toepffer

Er erklärte am Dienstag: „Die Corona-Infektionen und die Corona-bedingten Einweisungen in Krankenhäuser steigen, es ist Zeit zu handeln. Impfen schützt und ist das wirksamste Mittel gegen Corona. Daher brauchen wir keine weiteren Empfehlungen oder Einschätzungen der Stiko. Wir wollen, dass alle Menschen in Niedersachsen, deren Impfung mindestens sechs Monate her ist, die Booster-Impfung bekommen, wenn sie es möchten. Es ist genug Impfstoff vorhanden.“

CDU befürwortet Booster-Impfung für alle: Staatssekretär Scholz möchte abwarten

Die Aussage von Toepffer unterscheidet sich von der des Staatssekretärs Scholz, der bei der Auffrischungsimpfung zu Abwarten und Gelassenheit geraten hat. Scholz sagte: „Es drängt eben nicht, denn nach Ablauf eines halben Jahres ist der Impfschutz nicht automatisch verfallen. Er lässt dann nur allmählich nach.“ Im Unterschied zum CDU-Fraktionschef sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen, man müsse auch daran denken, den Impfstoff vorwiegend auch in ärmeren Ländern zu verwenden, in denen die Rate der geimpften Menschen sehr gering ist. Scholz ergänzte, dass auch die Menschen in Deutschland darunter leiden würden, wenn das Corona-Virus in anderen Ländern weiter grassiere und neue Mutationen bilde. Es handele sich eben um eine „Pandemie“, und deren Wesen sei das weltumspannende Wirken der Ansteckungsgefahr. Sowohl Pörksen als auch Scholz warfen die Frage auf, ob Menschen bei harten Nebenwirkungen einer Auffrischungsimpfung Haftungsansprüche gegen das Land geltend machen könnten. Es sei wenig wahrscheinlich, meinte Scholz, dass diese Ansprüche geltend gemacht werden können, sofern sich jemand ohne eine ausdrückliche Empfehlung der Stiko hat impfen lassen – wie es der Vorschlag der CDU-Fraktion impliziert. Die Stiko-Aussage sei nämlich als eine Absicherung für Haftungsansprüche zu verstehen.

Das Land hat in der vergangenen Woche 50.000 Auffrischungsimpfungen verabreicht, vornehmlich in Alten- und Pflegeheimen. Dort leben etwa 150.000 Menschen.

Diskussion über Corona-Verordnung: 2G-Regel für Großveranstaltungen ab 1000 Menschen?

Neue Verordnung in Vorbereitung: Die Änderung der Corona-Verordnung wird derzeit diskutiert, sie könnte ab nächste Woche in Kraft treten. Das Grundprinzip bleibe, erklärte Pörksen: Sobald die die Belegung der Kliniken mit Covid-Patienten eine Grenze überschreitet (mehr als 5 Zugänge je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wäre die Grenze, derzeit sind es 3,9 Zugänge), und daneben noch die Inzidenz einen Grenzwert überragt oder die Belegung der Intensivstationen, wird es für den Zutritt zu Veranstaltungen und zu bestimmten Einrichtungen immer mehr 2G-Regeln geben. Das heißt, nicht geimpfte Personen können dann stärker als jetzt ausgeschlossen werden. Diskutiert wird noch darüber, ob auch erkältete und an Fieber leidende Menschen dann ausgesperrt werden können sollen – und auch darüber, ob für Großveranstaltungen zwischen 1000 und 5000 Menschen dann 2G verbindlich werden soll.  

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #196.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum