24. Juni 2024 · 
P und P

Hochwasser-Opfer aus Niedersachsen können Soforthilfe jetzt beantragen

Heinke Traeger, Sprecherin der N-Bank, hat auf den Start einer Antragsfrist hingewiesen. Seit 24. Juni können Mieter und Eigentümer Soforthilfen beantragen, wenn sie vom Hochwasser um Weihnachten und den Jahreswechsel betroffen waren. Dazu müssten sie die Hinweise auf dem Kundenportal der N-Bank ausfüllen.

Finanzielle Hilfe erhält, wer einen Schaden von mehr als 1000 Euro erlitten hat. Bis zu 80 Prozent der Schadenssumme, maximal aber 500.000 Euro, können ausgezahlt werden. Auch eine Pauschale kann alternativ in Anspruch genommen werden. Wer bereits von einer Versicherung entschädigt wurde, kann die Hilfe nicht noch einmal beantragen.

Außerdem muss jeder, der Hilfe haben will, für die Zukunft eine Elementarschadensversicherung abschließen. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine solche Versicherung nicht abgeschlossen werden kann oder wenn dies den Geschädigten nicht zuzumuten ist. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober.

Dieser Artikel erschien am 25.6.2024 in Ausgabe #116.

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