Hinweise auf Moratorium bei der Stellenbesetzung verdichten sich
Als Anfang August die rot-grüne Landtagsmehrheit plötzlich Vergangenheit war und es ein Spitzengespräch zwischen allen Landtagsfraktionen gab, wurde anschließend über eine Vereinbarung der besonderen Art gesprochen: Ministerpräsident Stephan Weil soll zugesagt haben, so verlautete von der CDU, führende Beamtenstellen in der Landesverwaltung nicht mehr zu besetzen – also solche, die vom Vize-Abteilungsleiter aufwärts eingestuft sind. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bislang nicht. Auf der anderen Seite stehen noch mehrere Personalentscheidungen für Führungspositionen bevor, manche allerdings dürften sich noch verzögern und damit sowieso erst von der nächsten Landesregierung, die vermutlich Mitte November ihr Amt antreten wird, entschieden werden.
Das Landeskabinett ist zuständig für Personalentscheidungen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts. Als politisch relevant gelten hingegen nur die höheren Posten, also die Positionen von Abteilungsleitern in den Ministerien (B6), stellvertretenden Abteilungsleitern (B3) und Referatsleitern (B2). Noch eine Besonderheit kommt bei diesen Funktionen hinzu: Sie werden zunächst auf Probe verliehen und dann erst nach zwei Jahren in Lebenszeit-Stellen umgewandelt. In besonderen Fällen kann diese Frist auch verkürzt werden. Auslöser für die aktuelle Debatte über ein mögliches Moratorium von Stellenbesetzungen bei der Landesregierung sind die seit Anfang August veränderten Stimmenverhältnisse im Landtag. Dort stellen nun CDU und FDP die Mehrheit. Zwar bleibt die rot-grüne Landesregierung im Amt und hat alle ihr auch bisher zustehenden Rechte, also auch die Möglichkeit zu Entscheidungen über das Personal in den Ministerien. CDU und FDP haben dem Ministerpräsidenten aber signalisiert, dass sie nun Rücksicht auf die veränderten politischen Konstellationen im Parlament erwarten – also hoffen, dass die Regierung kurz vor der Wahl nicht mit Personalentscheidungen rasch noch Fakten schaffen will.
Im Haushaltsausschuss des Landtags, jetzt mit CDU/FDP-Mehrheit ausgestattet, kam es vor wenigen Tagen zu einer Kraftprobe. Die Regierung wollte den geplanten Aufbau zweier Landesämter für Finanzen und Bau (anstelle der alten OFD) gesetzlich absichern, in dem die beiden Präsidentenstellen im Besoldungsgesetz verankert werden. Schwarz-Gelb weigert sich aber, also können die neuen Landesamtsleiter nur kommissarisch berufen und damit von der nächsten Regierung im Fall der Fälle leichter wieder abberufen werden. Das Innenministerium wollte zudem den neuen Leiter der Abteilung für IT-Sicherheit, Prof. Jürgen Sucka, offiziell berufen. Da dies aber voraussetzt, dass der Haushaltsausschuss die Neubesetzung der Stelle „zur Kenntnis nimmt“, schickte das Ministerium einen Bericht an den Haushaltsausschuss. Die neue Mehrheit setzte das Thema jedoch nicht auf die Tagesordnung – und verweigerte somit die Kenntnisnahme. Einige Juristen vertreten die Auffassung, damit dürfe auch Sucka nur mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt werden und könne ebenso von der nächsten Regierung wieder abberufen werden.
Einige weitere Neubesetzungen werden fällig, so soll es um die Vize-Leitung der Staatsanwaltschaft Hannover gehen, um den Leiter der Polizeiakademie und um zwei andere wichtige Führungspositionen bei der Polizei. Wie es heißt, könnte Landespolizeipräsident Uwe Binias zum Jahresende ausscheiden. Das Innenministerium lehnt dazu offiziell jeden Kommentar ab. Binias hat die Stelle eines politischen Beamten, kann also jederzeit ohne Begründung vom Minister abgelöst und durch jemand anders ersetzt werden. Im März 2018 geht Uwe Kolmey, Präsident des Landeskriminalamts, in den Ruhestand. Er ist kein politischer Beamter, eine Stellenausschreibung für seine Nachfolge ist also Pflicht. In einem anderen Fall hat es diese Ausschreibung schon gegeben, nämlich bei der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle. Drei Bewerber haben sich gemeldet, unter anderem Justiz-Staatssekretärin Stefanie Otte. Bislang zögert Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz mit einer Auswahlentscheidung, das OLG ist derzeit führungslos. Daneben gibt es noch eine Reihe von Beamten, auch im Wirtschafts- und Innenministerium, die erst innerhalb der vergangenen zwei Jahre in leitende Positionen kamen und deren Bestätigung nun noch folgen muss – das gilt etwa auch für den Leiter der Mittelstandsabteilung, Ralf Borchers.
Nach Rundblick-Informationen bereitet die Landesregierung ein Verfahren vor, das überstürzte Stellen-Besetzungen von jetzt bis zur Landtagswahl in sechs Wochen vermeidet und gleichzeitig sicherstellt, dass in den Ministerien und Landesbehörden die Arbeit trotz ausbleibender Neubesetzungen weitergehen kann. Eine Entscheidung, heißt es, sei aber noch nicht gefallen.