8. Sept. 2019
Finanzen

Hilbers wirbt für ein neuartiges Modell zur gerechten Ermittlung der Grundsteuer

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers wirbt gerade mit einem modifizierten Modell für die Erhebung der Grundsteuer. Das weicht zwar von der Überlegung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab, der den Wert jedes Grundstücks genau ermitteln lassen und die Steuer darauf konkret beziehen will. Auf der anderen Seite aber ist der Hilbers-Vorschlag auch kein reines Flächenmodell, wie es etwa den Bayern vorschwebt. Dort will man im Wesentlichen nur die Grundstücksgröße und seine Nutzung für Bauten zugrunde legen – nicht aber den Wert, der sich aus der Lage ergibt. Im Hilbers-Modell, das er „Flächen-Lage-Modell“ nennt, gibt es zwei Stufen. Zunächst soll die Größe des Grundstücks und die bauliche Nutzung ermittelt werden, im zweiten Schritt dann der „innerkommunale Lage-Faktor“. In jeder Kommune solle anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, ob es eine sehr gute, weniger gute oder schlechte Lage ist – eingeteilt in insgesamt sieben Stufen. Diese Einteilung sollen die Gutachterausschüsse oder die Vermessungs- und Katasterverwaltung (also eine Landeseinrichtung) vornehmen. Ein Einfamilienhaus in Hannover-Zooviertel hätte demnach den Faktor 2.0, in Linden-Süd aber nur den Faktor 0.6. Es gibt nun zwei Möglichkeiten, wie das Hilbers-Modell, wenn es sich in der Diskussion zum Renner entwickeln sollte, zum Erfolg kommt. Entweder der Gesetzentwurf auf Bundesebene wird entsprechend geändert, von der konkreten Wertermittlung wird abgewichen zugunsten des Hilbers-Modells. Oder aber der Scholz-Gesetzentwurf bleibt bestehen, dann würden aber mehrere Bundesländer – womöglich auch Niedersachsen – von einer Öffnungsklausel Gebrauch machen und eine abweichende Regel beschließen. Das könnte dann das Hilbers-Modell sein. Für den Erfolg von Hilbers‘ Initiative spricht der Unmut, der aus mehreren Bundesländern gegenüber dem Scholz-Modell laut wird. Dort ist nämlich vorgesehen, dass für die Abrechnung im Länderfinanzausgleich nicht das faktische Modell jedes Bundeslandes für die Grundsteuer zugrunde gelegt werden soll, sondern eine fiktive Rechnung nach dem Scholz-Modell. Das heißt, jedes Land müsste aufwendig eine „Schattenrechnung“ nach dem komplizierten Scholz-Modell anlegen. Das geht vielen Finanzministern entschieden zu weit.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #155.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning