Bürgerinitiativen protestieren gegen Beitragssatzung
Überall in Niedersachsen und auch in anderen Bundesländern haben sich in den vergangenen Jahren Bürgerinitiativen gebildet, die Anlieger von Straßen vertreten und gegen die Beitragspflicht protestieren. In vielen Kommunen hat das bereits dazu geführt, dass Satzungen geändert wurden und der Ausbau der Straßen dann nur noch aus den allgemeinen Einnahmen im kommunalen Etat finanziert wird. Manche Initiativen gehen nun noch einen Schritt weiter und wollen aus dem „Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz“ (NKAG) sogar den Passus tilgen, der die Möglichkeit für die Beiträge eröffnet. Diese Haltung vertritt auch die FDP-Landtagsfraktion. Oetjen erklärte, in der Praxis seien die Beiträge sozial ungerecht – Anlieger von Gemeindestraßen seien betroffen, solche von Bundes- oder Landesstraßen nicht. Auf die soziale Situation der Anlieger werde keine Rücksicht genommen, so würden oft alleinstehende Rentner mit hohen fünfstelligen Beträgen konfrontiert. Eine Umfrage habe ergeben, dass über diesen Titel die Kommunen jährlich 37 Millionen Euro einnehmen. Daher rechne man mit 50 Millionen als Erstattungskosten, die das Land aufbringen solle. Auch Peer Lilienthal (AfD) zeigte Verständnis für Oetjens Forderung, zumal die Berechnung für viele Kommunen auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehe. Die Beitragspflicht könne „zur Gefahr für die Demokratie“ werden, weil viele Betroffene nicht verstehen könnten, warum sie an ihrer Straße zahlen müssten, während die Anwohner zwei Straßen weiter nicht zur Kasse gebeten werden.
Es soll möglich sein, die Beitragspflicht über 20 Jahre in Raten verteilt abzuzahlen – mit einer Verzinsung, die maximal drei Prozentpunkte über einem Basiszinssatz liegen dürfe.
Von SPD, CDU und Grünen indes kam Kritik. Wie Onay erläuterte, würde ein Drittel der Kommunen keine solchen Beiträge erheben – sie müssten ebenfalls bei Streichung des Passus im NKAG entschädigt werden. Die Grünen bringen eine in Sachsen-Anhalt erprobte Regel ins Spiel, den Ausbau einer Straße von der Zustimmung der Anlieger abhängig zu machen. Lynack, Seefried und Innenminister Boris Pistorius (SPD) erläuterten den Kompromiss der Koalition: Es soll möglich sein, die Beitragspflicht über 20 Jahre in Raten verteilt abzuzahlen – mit einer Verzinsung, die maximal drei Prozentpunkte über einem Basiszinssatz liegen dürfe.
Die Kommunen sollen die Kosten begrenzen können, Vergünstigungen für besonders belastete Eckgrundstücke sollen möglich werden, wenn die Räte das so beschließen. Zuschüsse Dritter sollen die Gesamtkosten künftig senken können, außerdem sollten die Anlieger mindestens drei Monate vor dem Start des Bauvorhabens über die Pläne unterrichtet werden. Schließlich soll eine Kommune nur dann bei den Anliegern kassieren dürfen, wenn die Straße, die erneuert oder ausgebaut werden soll, in den vergangenen 25 Jahren ordentlich von der Kommune unterhalten worden ist.
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