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Es hatte nämlich, wie das Politikjournal Rundblick am Freitag berichtete, im Jahr vor dem Abschluss dieser Vereinbarung einen warnenden Hinweis des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) an alle Kommunen in Niedersachsen gegeben. Der KAV hatte in einem Rundschreiben erklärt, dass eine pauschale Verteilung der Leistungszulagen auf alle Mitarbeiter nicht erlaubt sei. Genau diese pauschale Verteilung war dann aber im Oktober 2010 in der hannoverschen „Dienstvereinbarung“ festgelegt worden.
