287 Betroffene werden nicht abgeschoben
Die Härtefallkommission gilt aus „Gnadeninstanz“, wie Innenminister Boris Pistorius sie nennt. Denn durch sie können Ausländer ein Bleiberecht erlangen, obwohl das Gesetz ihre Abschiebung verlangt. „Es gibt immer Fälle, in denen Menschen die negativen Folgen des komplexen Asylrechts zu spüren bekommen, obwohl ihnen nach dem gesunden Menschenverstand ein Bleiberecht zustehen müsste“, sagt Pistorius. So hat sich denn auch die Kommission im vergangenen Jahr in 131 Fällen dafür ausgesprochen, dass die 287 Betroffenen nicht abgeschoben werden. Darunter sind 69 Einzelpersonen, 48 Eltern und 127 Kinder sowie drei Ehepaare. Allerdings hat das Innenministerium nur 120 Empfehlungen bestätigt. Drei sind nicht mehr im Jahr 2017 entschieden worden, bei zweien konnten die Betroffenen eine Duldung für die Dauer einer Ausbildung bekommen und in weiteren sechs hat der Minister schlicht abgelehnt. „Das sind in der Regel Fälle, in denen sich uns die Integrationsanstrengungen der Betroffenen anders darstellen als der Kommission“, sagt Pistorius.Lesen Sie auch: Flüchtlinge sollten besondere Schutzbedürftigkeit nachweisen müssen Landkreistag rügt: Landesregierung sollte die Abschiebung erleichtern
Denn um das „Gnadenasyl“ zu bekommen, müssen die Autoren der Eingaben hohe Hürden nehmen. Zunächst muss der Rechtsweg komplett ausgeschöpft sein. „Dazu müssen auch Klagen vor Gericht schon entschieden sein“, sagt Breusing. 151 Eingaben sind im vergangenen Jahr wegen Nachrangigkeit nicht angenommen worden, weil der Rechtsweg den Betroffenen noch Möglichkeiten gelassen hat. „Hier haben wir auch einen Anstieg festgestellt, wir leisten immer mehr Beratungs- und Aufklärungsarbeit“, sagt Breusing. Auch 140 weitere Eingaben sind gar nicht erst vor das Gremium gelangt, weil formale Voraussetzungen noch nicht gegeben waren. Etwa, dass die Kommission zuständig ist, oder der Betroffene schon zur Ausreise verpflichtet war. Von den 996 Eingaben landeten schließlich 227 zur Beratung in der Kommission. Hier geht es darum, ob eine humanitäre oder persönliche Notlage ein Bleiberecht rechtfertigen. Für eine positive Entscheidung müssen aber auch die Betroffenen etwas tun. Sie müssen beweisen, dass sie sich in Deutschland gut integriert haben.