Die SPD/CDU-Koalition plant eine Verschärfung der Regeln für künftige Fälle einer Epidemie, wie wir sie gerade in der Corona-Krise erleben. Ein Plan ist unter anderem, die Mitarbeiter in medizinischen Berufen zwangsweise zu verpflichten, sich an der Bekämpfung der bedrohlichen Krankheit zu beteiligen. Auch soll die Landesregierung das Recht bekommen, anstelle von Kreisen und kreisfreien Städten tätig zu werden – sofern die Epidemie die Grenzen eines Kreises überschreitet.
Der Entwurf dieses „Corona-Gesetzes“ liegt nun vor, eine Anbindung an das Parlament ist ebenfalls vorgesehen. So soll der Landtag per Beschluss „eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite feststellen“ – und zwar für zunächst zwei Monate. Dauert die Krise noch an, so ist eine Verlängerung um jeweils zwei Monate vorgesehen. Diese Vorschläge wurden in verschiedenen Ressorts der Landesregierung entwickelt und schließlich im Innenministerium gebündelt. Demnächst soll der Landtag das beschließen.
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Vorgesehen ist, mehrere Landesgesetze um entsprechende Paragraphen zu erweitern, die Abweichungen von normalen Regeln in Zeiten einer Epidemie ermöglichen. Das, was bisher teilweise über Verordnungen geregelt wurde und sich auf das Bundesinfektionsschutzgesetz bezieht, eine unter Juristen umstrittene Herleitung, soll künftig per Landesgesetz festgeschrieben, damit also auf einen sicheren Boden gestellt werden.
Mehrere Punkte enthält der Plan: Nach Ablauf der Wahl eines Bürgermeisters kann diese auf den Termin der Kommunalwahl im September 2021 verschoben werden, heißt es. Dies kann als „Lex Uslar“ gewertet werden, da der Kreis Northeim die Neuwahl in Uslar wegen der Corona-Krise abgesagt und die jetzt ablaufende Amtszeit des Bürgermeisters Torsten Bauer verlängert hatte – gegen massive Proteste vor allem der dortigen FDP. Das Vorgehen der Northeimer soll jetzt gesetzlich abgesichert werden.
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Weiterhin geht es darum, im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst festzulegen, dass Kassenärztliche Vereinigung, Heil- und Pflegekräfte verpflichtet werden können, für die Epidemie-Bekämpfung eingesetzt zu werden. Im Katastrophenschutzgesetz wird festgelegt, dass die Arbeitgeber von Feuerwehr- und Rettungskräften diese vom Dienst freistellen müssen. Im Krankenhaus- und Pflegegesetz geht es um die bessere Steuerung der verfügbaren Plätze durch die Landes- und Kommunalbehörden, im Baugesetz geht es um die Aussetzung von Genehmigungs- und Beteiligungspflichten, im Kommunalverfassungsgesetz werden Rechte vom Räten auf die Hauptverwaltungsbeamten übertragen – auch Sitzungen über Video-Zuschaltung werden erlaubt.
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Außerdem wird festgelegt, dass die Kommunen ihre Epidemie-bedingten Kosten besonders verbuchen können. Auf diese Weise haben sie die Chance, auch ohne besondere Genehmigung des Landes Kredite zu deren Deckung aufzunehmen.