Die Landesregierung wird heute noch einen Runderlass an die die Gesundheitsämter geben, damit Gottesdienste wieder ermöglicht werden, soweit Hygienebedingungen eingehalten werden. Das ist die Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu einer Klage einer muslimische Gemeinde, die sich gegen das Verbot einer Versammlung im Ramadan gewandt hatte.
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Reimann sagte, dass die Kirchen zugesichert hätten, die Gottesdienste zu begrenzen. So wolle die katholische Kirche nur mit kleinen Gottesdiensten in der Woche und nicht an den Wochenenden beginnen.
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