19. März 2023 · 
Justiz

Goslars Ex-Oberbürgermeister Junk klagt gegen Disziplinarverfügung

Oliver Junk (CDU), ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Goslar, klagt gegen das Land Niedersachsen – wegen einer Ende Januar ihm zugestellten Disziplinarverfügung. Vor anderthalb Jahren, im September 2021, war das Verfahren gegen Junk eingeleitet worden. Ihm war vorgeworfen worden, er habe in einer Grundstücksangelegenheit wichtige Akten dem Rat vorenthalten und damit die Kommunalvertretung im Unwissen über die tatsächlichen Kaufbedingungen gelassen. Dies habe dann dazu geführt, dass ein Mitbieter nicht zum Zuge kommen konnte.

Foto: Stadt Goslar

Dieser Vorgang liegt allerdings inzwischen schon fünf Jahre zurück – und das Disziplinarverfahren 2021 kam nur ins Rollen, weil zwei Ratsherren in damals schon alten Vorgängen nachgeforscht hatten. Neun Tage vor der OB-Stichwahl im September 2021, die Junk dann gegen seine SPD-Mitbewerberin Urte Schwerdtner haushoch verlor, titelte die Goslarsche Zeitung „Kracher vor der Stichwahl: Disziplinarverfahren gegen Junk“. Damals schon kam in CDU-Kreisen die Vermutung auf, dieses Verfahren sei nur zu Wahlkampfzwecken eingeleitet worden. Nun, nach anderthalb Jahren, teilte das Innenministerium Junk mit, das Disziplinarverfahren einstellen, aber gleichzeitig beim früheren OB Dienstpflichtverletzungen feststellen zu wollen. Der damalige Rathauschef habe in dem Grundstücksgeschäft wichtige Unterlagen nicht weitergeleitet, in diesem Zusammenhang Geld ohne nötige Beschlussgrundlage ausgegeben und zudem mehrere Fehler in der Abwicklung des Vorgangs begangen.

Außerdem wird ihm vorgehalten, er habe es nicht zulassen dürfen, dass seine Frau seinen Dienstwagen gefahren hat. Junk erwidert nun, die Kommunalaufsicht habe 2021 anders als der Staatssekretär keine Aktenmanipulation von Junk gesehen. Außerdem hätte aus seiner Sicht das Disziplinarverfahren nach so langer Zeit eingestellt werden müssen. Dass es aber im Mai 2022 sogar noch einmal ausgedehnt worden war, sei rechtswidrig gewesen, schreiben Junks Anwälte.

Dieser Artikel erschien am 20.3.2023 in Ausgabe #051.

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