20. März 2024 · 
Bildung

GEW fordert mehr Gehalt auch für DDR-Lehrer und Tarifbeschäftigte

Die Höherstufung bei der Besoldung von Grund-, Haupt- und Realschullehrern von A12 auf A13 freut nicht nur die betreffenden Lehrkräfte selbst – auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) feiert diese Entscheidung der rot-grünen Landesregierung als ihren Erfolg. Bei der Umsetzung beklagt die Bildungsgewerkschaft nun aber Probleme im Detail. Für bestimmte Beschäftigtengruppen würde sich nach aktuellem Plan der Landesregierung nämlich nichts ändern, in Einzelfällen könnte es sogar zu Einkommensverlusten kommen.

GEW-Demo vorm Landtag: „Keine erneute Diskriminierung von DDR-Lehrkräften in Niedersachsen.“ | Foto: Kleinwächter

Darauf wies die GEW vorige Woche mit einer Protestaktion vorm niedersächsischen Landtag hin und übergab dem Finanzminister Gerald Heere (Grüne) einen Protestbrief, der auf die möglichen Missstände hinweist. Heere habe bei dieser Gelegenheit mit den Vertretern der GEW vor dem Landtag gesprochen, da es ihm wichtig sei, in den direkten Austausch mit den Lehrkräften zu kommen und für Verständnis zu werben, teilte sein Ministerium mit.

Finanzminister sieht wenig Gestaltungsspielraum

Zwei Gruppen würden aus Sicht der GEW künftig benachteiligt werden. Die einen sind jene Lehrkräfte, die noch in der DDR zu Grundschullehrkräften ausgebildet worden sind. Diese Gruppe werde zwar immer kleiner – die GEW geht von weniger als 100 Beschäftigten in Niedersachsen aus – doch noch seien diese DDR-Lehrer auch in Niedersachsen im Schuldienst eingesetzt. Weil Lehrer für den Primarbereich in der DDR aber kein Studium absolvieren mussten, sondern stattdessen vier Jahre lang zur Unterstufenlehrkraft ausgebildet worden sind, konnten sie nach der Wende lange Zeit im gesamtdeutschen Bildungssystem nicht als vollwertige Lehrkraft anerkannt werden.

Erst in der vorigen Legislaturperiode hat der damalige Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) durchgesetzt, die DDR-Lehrer in die Entgeltgruppe 11 einzugruppieren und damit dem westdeutschen Standard anzugleichen. Möglich sei dies nur, weil die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einem entsprechenden Antrag Niedersachsens, für diese spezielle Gruppe vom Tarifvertrag abweichen zu dürfen, im Jahr 2019 zugestimmt hat, erläuterte das Finanzministerium. Diese Gleichstellung drohe nun wieder aufgehoben zu werden, warnt die GEW.

Während die studierten aber nicht verbeamteten Lehrer von E11 auf E13 hochgestuft werden sollen, sieht der Plan der Landesregierung vor, die Entgeltstufe der DDR-Lehrer nicht anzurühren. Dadurch würden diese künftig 660 Euro weniger verdienen, rechnet die GEW vor. Gelöst werden kann dieses Problem jedoch, wenn die TdL erneut eine Ausnahme zulässt. Das Finanzministerium teilte auf Rundblick-Nachfrage mit, einen entsprechenden Antrag des Kultusministeriums zur außertariflichen Vergütung für diese Personengruppe zu erwarten.

Weniger Geld trotz Höherstufung

Bei der zweiten betroffenen Berufsgruppe handelt es sich um Tarifbeschäftigte, die unter bestimmten Voraussetzungen künftig weniger Geld verdienen könnten als vor der Einführung von „A13 für alle“. Hierbei gehe es allerdings um „sehr individuelle Beispiele“, erklärte eine GEW-Sprecherin. Die meisten Tarifbeschäftigten würden von der Höherstufung wie geplant profitieren.

Das Problem sei jedoch, dass anders als bei den verbeamteten Lehrkräften die neue Eingruppierung nicht stufengleich umgesetzt werde. Die Tarifbeschäftigten werden demnach in jene Erfahrungsstufe der Entgeltgruppe 13 eingruppiert, bei der sie mindestens so viel Geld verdienten wie vorher. Gleichzeitig werde die Stufenlaufzeit auf null gesetzt, erläuterte die Bildungsgewerkschaft. Dieses Verfahren könne dann zu rechnerischen Einkommensverlusten führen, wenn die Gehaltskurve ohne Höhergruppierung mit der Gehaltskurve mit Höhergruppierung verglichen wird.

Anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht die GEW das Problem: So würde eine 55-jährige Realschullehrerin durch die Höherstufung den Aufstieg von Stufe 3 zu 4 in der Entgeltgruppe 11 um einen Monat verpassen und deshalb bis zur Rente aufsummiert rund 34.000 Euro weniger verdienen als ohne die Höherstufung.

Das Finanzministerium erkennt hier jedoch keinen Gestaltungsspielraum, von den allgemeinen tarifrechtlichen Regelungen abzuweichen. „Die Forderung der GEW einer stufengleichen Höhergruppierung unter Mitnahme der Stufenlaufzeit ist in den tarifrechtlichen Regelungen nicht vorgesehen und daher auch nicht umsetzbar“, erklärte eine Sprecherin. Das Thema sollte daher von Seiten der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen an die TdL adressiert werden.

Dieser Artikel erschien am 21.3.2024 in Ausgabe #054.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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