Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde in Büroleiter-Affäre ab
Martin Appelbaum, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, hat eine Entscheidung seiner Behörde verkündet: Die Beschwerde dagegen, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen in der Büroleiter-Affäre eingestellt hatte, wird zurückgewiesen. Zwei Beschwerden hatten vorgelegen mit der Begründung, die Verantwortung von Staatskanzlei-Chef Jörg Mielke für die gegen interne Widerstände durchgesetzte Höherstufung von Stephan Weils Büroleiterin liege auf der Hand, daher müsse gegen Mielke ermittelt werden – und nicht, wie geschehen, „gegen Unbekannt“. Laut Appelbaum hat die Generalstaatsanwaltschaft „den Sachverhalt umfassend geprüft und keinen Grund gefunden, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft aufzuheben“. Die Festlegung, das Verfahren einzustellen, beruhe „auf rechtlich vertretbaren Erwägungen“. Weiter heißt es: „Selbst wenn es in diesem Zusammenhang zu etwaigen objektiven Rechtsverstößen gekommen wäre, würde der Tatbestand der Untreue weiter voraussetzen, dass die handelnden Personen vorsätzlich gegen eine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen haben.“ Dafür aber ergäben sich in den Akten „keine Anhaltspunkte“.
Dieser Artikel erschien am 02.10.2024 in der Ausgabe #172.
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