Gemeindebund fordert: Land muss mehr Geld für Frauenbeauftragte bereitstellen
Das Geld vom Land reicht nicht, klagt der Städte- und Gemeindebund. Er hat seine Mitglieder aufgefordert, gegen die jüngsten Bescheide zu den hauptamtlichen Frauenbeauftragten Widerspruch einzulegen. So erreiche man, dass keine Rechtskraft eintritt, heißt es in einem Rundschreiben. Es habe sich nämlich ein Fehler in das Kommunalverfassungsgesetz, das vor knapp einem Jahr in Kraft getreten ist, eingeschlichen. Damals hatte die rot-grüne Mehrheit im Landtag beschlossen, dass alle Frauenbeauftragte in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern hauptamtlich beschäftigt sein müssen – mit wenigstens einer halben Vollzeitstelle. Seit 1. November 2016 gilt das nun, vorher war die Hauptamtlichkeit der Frauenbeauftragten vorgeschrieben nur bei Landkreisen, großen selbstständigen und kreisfreien Städten. In allen anderen Kommunen hatte bis zum vergangenen Jahr auch die Ehrenamtlichkeit der Beauftragten ausgereicht.
Da mit der Neuregelung aber eine zusätzliche Aufgabe auf die Gemeinden zukommt, die vom Land beschlossen wurde, greift die Konnexität – also die Pflicht zur Kostenerstattung durch das Land. Hier hatte man bei der Verabschiedung der neuen Kommunalverfassung im Herbst 2016 folgende Regelung festgelegt: Da eine Halbtagskraft als Frauenbeauftragte vorgesehen ist, deren Tätigkeit für Gleichstellungsfragen aber zu 50 Prozent mit Verwaltungstätigkeiten ausgefüllt ist, die nicht erstattet werden sollen, trägt das Land ein Viertel der Kosten der Stelle, die mit 80.000 Euro im Jahr veranschlagt wird. Das hieße also je Stelle 20.000 Euro jährlich. Da es nach der alten Regelung 50 hauptamtliche Frauenbeauftragte in den Kreis- und Rathäusern gebe, künftig aber rund 130, müsse man von etwa 80 zusätzlichen Stellen ausgehen – und je 20.000 Euro ergibt das einen Betrag von rund 1,6 Millionen Euro jährlich, den das Land an alle Kommunen mit zusätzlichen hauptamtlichen Frauenbeauftragten verteilt.
Die Überraschung ist aber jetzt erst aufgefallen, da die ersten Kostenerstattungsbescheide an die Kommunen verschickt werden. Den Gemeinden werden nicht die versprochenen 20.000 Euro überwiesen, sondern 18.838 Euro, also rund 1400 Euro weniger. Die Ursache liegt in einer falschen Berechnungsgrundlage. Es sind nicht 80 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, die bisher keine hauptamtliche Beauftragte hatten, sondern 86. Dies hat das Landesamt für Statistik jetzt ermittelt. Da aber der Gesamtbetrag von 1,6 Millionen Euro vorher festgeschrieben war, soll der Zuschuss je Stelle jetzt sinken. Dies sieht der Städte- und Gemeindebund allerdings nicht ein und pocht auf eine Änderung der Vorschriften. Das Problem ist dabei, dass vermutlich das Gesetz noch einmal in überarbeiteter Form beschlossen werden müsste – und dies setzt einen längeren Prozess voraus. Daran führe kein Weg vorbei, denn die Konnexität sei nun mal ein Verfassungsgrundsatz.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #186.