Geldstrafe nach Rathaus-Affäre: Stefan Schostok legt Revision vor BGH ein
Stefan Schostok, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, will das Urteil des Landgerichts Hannover wegen Untreue nicht akzeptieren. Sein Anwalt erklärte, Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt zu haben. Der BGH hatte das erste Urteil gegen Schostok, das für ihn mit Freispruch endete, bereits einmal aufgehoben.
Im zweiten Prozess war der einstige SPD-Politiker zu einer Geldstrafe von 9000 Euro, gestaffelt in 90 Tagessätzen, verurteilt worden. Borsum sagte jetzt, das Landgericht habe wichtige Gesichtspunkte nicht ausreichend gewürdigt. Auch die Staatsanwaltschaft erwägt eine Revision, sie hatte eine höhere Bestrafung Schostoks gefordert.
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Dem OB wird vorgeworfen, von der Rechtswidrigkeit der Zulage für seinen damaligen Büroleiter Frank Herbert gewusst, aber dagegen nichts unternommen zu haben. Schostok bestreitet indes die Kenntnis der Rechtswidrigkeit.
Dieser Artikel erschien am 05.04.2022 in der Ausgabe #064.
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