Stefan Schostok, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, will das Urteil des Landgerichts Hannover wegen Untreue nicht akzeptieren. Sein Anwalt erklärte, Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt zu haben. Der BGH hatte das erste Urteil gegen Schostok, das für ihn mit Freispruch endete, bereits einmal aufgehoben.

Frank Herbert, Harald Härke und Stefan Schostok beim Prozess vor dem Landgericht Hannover.| Foto: Kleinwächter

Im zweiten Prozess war der einstige SPD-Politiker zu einer Geldstrafe von 9000 Euro, gestaffelt in 90 Tagessätzen, verurteilt worden. Borsum sagte jetzt, das Landgericht habe wichtige Gesichtspunkte nicht ausreichend gewürdigt. Auch die Staatsanwaltschaft erwägt eine Revision, sie hatte eine höhere Bestrafung Schostoks gefordert.


Mehr lesen:

Ratshausaffäre: Hannovers früherer OB Schostok zu Geldstrafe verurteilt


Dem OB wird vorgeworfen, von der Rechtswidrigkeit der Zulage für seinen damaligen Büroleiter Frank Herbert gewusst, aber dagegen nichts unternommen zu haben. Schostok bestreitet indes die Kenntnis der Rechtswidrigkeit.