Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt sich im Streit um den Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme auf die Seite des Spitzenbeamten. „Kühme hat nur darauf reagiert, dass die AfD tendenziöse Darstellungen zu den Ergebnissen der Polizeiarbeit verbreitet hat. Sie hat sich offenbar auf Statistiken und polizeiliche Berichte gestützt und Dinge behauptet, die nicht belegbar sind“, sagt der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Die AfD hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kühme eingereicht, nachdem dieser in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung der AfD „Lügen“ vorgeworfen hatte. Nach Ansicht der AfD hatte Kühme damit als Amtsperson seine Neutralitätspflicht verletzt. Am Montagvormittag erklärte die AfD Niedersachsen, Klage gegen das Land Niedersachsen beim Verwaltungsgerichts Oldenburg einreichen zu wollen. Der stellvertretende Landesvorsitzende Stephan Bothe sagte in einer Pressekonferenz der Landtagsfraktion, man sehe das Mäßigungsgebot missachtet und vermute, politische Beamte hätten sich zu einer Kampagne gegen die AfD zusammengeschlossen.
Die GdP verteidigt Kühmes Verhalten nun. Der Polizeipräsident habe zu Recht reagiert, da die AfD die Arbeit der Polizisten in falschen Zusammenhängen dargestellt habe. Komolka sieht hier seine Gewerkschaft in der Pflicht: „Als GdP wehren wir uns dagegen, wenn die Polizei für politische Zwecke missbraucht wird. Wir sehen darin eine Gefahr für die demokratischen Grundsätze, die wir als Polizei verteidigen und für die wir uns als Gewerkschaft konsequent einsetzen. Wenn wir also den Eindruck gewinnen, dass die AfD solche Vorgehensweisen an den Tag legt, ist es unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen.“
Komolka sagt, von der AfD seien Fakten umgedeutet und bewusst falsch interpretiert worden. So habe sich Kühme vom sogenannten „Einzelfallticker“ der AfD distanziert. Komolka sagt dazu: „Mit der Ankündigung, die Seite ,Einzelfallticker‘ würde das ,wahre Ausmaß‘ der von Migranten begangenen Straftaten aufzeigen und als einzige objektive Stelle darüber aufklären, wird zum einen der Eindruck vermittelt, dass die amtlichen Statistiken der Strafverfolgungsbehörden hier etwas vertuschen würden. Zum anderen werden dann wiederum Polizeimeldungen herangezogen, die als Beleg für vermeintlich durch Migranten begangene Straftaten dienen. Allerdings wird erstens keinerlei nachvollziehbare Methodik zur Auswahl der dort präsentierten Fälle veröffentlicht. Zweitens machen die als Quelle zitierten Polizeimeldungen, häufig auch aus Niedersachsen, oft überhaupt keine Angaben zur Herkunft der Täter oder Tatverdächtigten, was man aber nur durch Eigenrecherche in Erfahrung bringen kann.“
Wie die AfD in Niedersachsen die Polizei für Vorverurteilungen von Migranten nutzt, habe man nach Ansicht des GdP-Chefs auch in der Reaktion auf die schockierenden Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte in der letzten Silvesternacht sehen können. Der innenpolitische Sprecher der AfD habe behauptet, die Täter hätten „in der Masse einen Migrationshintergrund“, ohne dass es hierfür zum damaligen Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte gegeben habe. Bis heute seien keine Beweise für diese Behauptung geliefert worden, es habe sich vielmehr herausgestellt, dass von 35 Tatverdächtigen in Niedersachsen 27 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.
Ein weiteres Beispiel für eine kleine, aber effektive Manipulation habe sich in der Reaktion auf die Vorstellung der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gefunden. Hier habe die AfD behauptet: „Die Täter sind vermehrt Ausländer, ihre Zahl nahm um 30 Prozent weiter zu.“ Hierzu sagt der GdP-Vorsitzende, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik nur Aussagen über Tatverdächtige mache, nicht über Täter - insofern sei die Aussage grundsätzlich irreführend. Zudem sei laut PKS die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen lediglich um 16,3 Prozent gestiegen, wobei es auch insgesamt wesentlich mehr Strafverdächtige gegeben habe. Auf 30 Prozent gestiegen sei zwar der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen, allerdings sei dies eine lediglich geringe Steigerung, da der Anteil in den Vorjahren konstant bei 27-28 Prozent lag.
„Das lässt den Eindruck entstehen, die Anfragen verfolgen nicht das Ziel der parlamentarischen Kontrolle.“
Der GdP-Vorsitzende wirft der AfD ein Verhalten vor, das er als „Character Assasination“ bezeichnet, also den Versuch, anstatt Vorwürfe argumentativ zu entkräften, denjenigen unglaubwürdig zu machen, der sie äußert. So sei von der AfD ohne jeglichen Zusammenhang zu Kühmes Aussagen vorgebracht worden, dass aus dem Lagebild Clankriminalität hervorginge, dass Kühmes Polizeidirektion ein Brennpunkt der Clankriminalität sei und es regelmäßig Polizeimeldungen zu Migrantenkriminalität aus Oldenburg gäbe. Dazu sei anzumerken, dass es eine solche Kategorie „Migrantenkriminalität“ im Berichtswesen gar nicht gebe, sodass sie weder in den Meldungen thematisiert noch statistisch erfasst werden könne. Aussagen darüber seien also nicht möglich. „Zur Clankriminalität lässt sich zudem sagen, dass das angesprochene Lagebild die Gesamtheit der im Vorjahr durch die Polizei ausermittelten und an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Straftaten aus diesem Deliktsbereich erfasst. Die tatsächlich hohen Fallzahlen aus Oldenburg können also durchaus so interpretiert werden, dass die Polizei hier besonders erfolgreich gegen Clankriminalität arbeitet. So stammte im Jahr 2021 rund ein Drittel der Summe der abgeschöpften Vermögenswerte aus Oldenburg.“
Der Verdacht, dass die Polizei für die AfD als Mittel zum Zweck dient, zeigt nach Komolkas Ansicht auch ein Blick auf die Masse der Kleinen Anfragen, die die Partei an die Landesregierung richtet. Alleine im August 2023 gingen fast 20 Anfragen der AfD ein, die die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Land betrafen und den Apparat im Landespolizeipräsidium über Gebühr beansprucht haben dürften. Eine Vielzahl der Anfragen habe allerdings kaum Bezug zu parlamentarischen Entscheidungen oder zum Handeln der Regierung, sondern befasse sich mit Details der Ermittlungen in einzelnen Kriminalitäts(verdachts)fällen mit nicht-deutschen Strafverdächtigen. „Das lässt den Eindruck entstehen, die Anfragen verfolgen nicht das Ziel der parlamentarischen Kontrolle. Sie sollen offenbar vornehmlich dazu dienen, Informationen über durch Migranten vollzogene Kriminalität zu sammeln, die dann im Sinne der Parteilinie genutzt werden können“, erklärt der GdP-Vorsitzende.


