FDP will mehr Geld für Beamte und längere Amtszeit der Bürgermeister und Landräte
Die FDP möchte gleich mit einem Bündel als Reformen die Situation der Beamten im Lande und speziell der Bürgermeister und Landräte verbessern. Dabei geht es zum einen um den Besoldungsrückstand, der kürzlich auch vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt wurde. Die Richter dort stuften das niedersächsische Besoldungssystem als verfassungswidrig ein und gaben den Fall an das Bundesverfassungsgericht ab. Bis dort ein Urteil fällt, dürften noch einige Jahre vergehen. Die FDP möchte trotzdem schon jetzt Konsequenzen ziehen und hat ein Modell entwickelt, wie schrittweise der Verdienst aufgebessert werden kann. Im zweiten Fall geht es um die Amtszeiten der Bürgermeister und Landräte, die unter Rot-Grün in der vergangenen Wahlperiode auf fünf Jahre abgesenkt worden war. Die FDP will diese wieder – wie einst in Zeiten der CDU/FDP-Landtagsmehrheit festgelegt – auf acht Jahre erweitern. Die längere Amtszeit mache die Aufgabe des Verwaltungschefs attraktiver, außerdem werde die Tätigkeit des Rates aufgewertet, wenn die Kommunalwahlen nicht automatisch mit der – medial interessanteren – Bürgermeisterwahl verknüpft werden. Unter Rot-Grün bestand hingegen gerade die Absicht, die Amtszeiten der auf fünf Jahre gewählten Kommunalvertretung mit der der Verwaltungschefs anzugleichen. Davon hatte man sich eine engere Bindung der dominanten Bürgermeister an die politischen Kräfte in den Kommunalvertretungen gewünscht. In der CDU gebe es wohl Sympathien für diesen FDP-Vorschlag, sagte der Innenpolitiker Jan-Christoph Oetjen. Die SPD indes will an der gegenwärtigen Regel nichts ändern, deshalb dürfte der FDP-Vorstoß am Nein der Großen Koalition abprallen.
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Das Schicksal das FDP-Vorstoßes zur Beamtenbesoldung dürfte ähnlich enden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte für die vergangenen 13 Jahre seit Wegfall des Weihnachtsgeldes festgestellt, dass die Besoldung der Landesbeamten nicht angemessen ist. Nicht nur die untere Distanz zum Sozialhilfeniveau sei zu gering, bei einer Nachbesserung müsse auch der Abstand zwischen den einzelnen Stufen eingehalten werden – folglich müsse für alle Besoldungsstufen eine Aufbesserung folgen. Bisher steht Finanzminister Reinhold Hilbers auf dem Standpunkt, die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts seien zu streng, das Bundesverfassungsgericht habe bisher andere Regeln angewandt und werde deshalb die Verfassungswidrigkeit nicht feststellen. Die FDP argumentiert anders, ihr Vorsitzender Stefan Birkner sagt, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei schon ein Handlungsauftrag abzuleiten. Die FDP schlägt vor, die Einkommen der Landesbeamten und Pensionäre monatlich zunächst von Juli 2019 an um 20 Euro anzuheben, im Juli 2020 noch einmal um 20 Euro und im Juli 2021 ein weiteres Mal. Dies würde nach Berechnungen der FDP den Etat für 2019 um 22,7 Millionen Euro belasten, den für 2020 um 61,6 Millionen und den für 2021 um 100,5 Millionen. Jeder Beamte und Pensionär würde demnach – gemessen an heute - im Jahr 2019 120 Euro zusätzlich erhalten, im Jahr 2020 360 Euro und im Jahr 2021 480 Euro.
Der dritte FDP-Vorstoß, der ebenso wie die beiden anderen in der heute beginnenden Landtagssitzung erörtert wird, betrifft die Haushaltspolitik. Die Mehreinnahmen des Landes in diesem Jahr berechnet der FDP-Finanzexperte Christian Grascha auf 1,67 Milliarden Euro (darunter das VW-Bußgeld von einer Milliarde Euro, die Steuermehreinnahmen von 520 Millionen Euro und die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten von 150 Millionen Euro). Die FDP möchte eine Milliarde Euro in den Abbau der Altschulden stecken (die Koalition plant hier bisher 100 Millionen), den Investitionsetat für Hochschulen um 200 Millionen und die Sanierung der Schulen um 470 Millionen Euro aufstocken.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #201.