21. Sept. 2020 · 
Umwelt

Emlichheim: Bergbehörde pocht gegenüber Wintershall auf Sanierung

Die Probleme am Erdölfördergebiet in Emlichheim (Kreis Grafschaft Bentheim) erfüllen das niedersächsische Landesbergamt (LBEG) mit Sorge. Wie der neue Präsident der Behörde, Carsten Mühlenmeier, am Montag im Landtags-Umweltausschuss erläuterte, gibt es nach den bisherigen Überprüfungen „keine Schädigung des Grundwassers“. Allerdings sei inzwischen eindeutig klar, dass nicht nur an einer Förderstelle sogenanntes „Lagerstättenwasser“ ausgetreten ist, weil vermutlich die für die Bohrung verwendeten Rohre alt und korrodiert waren. Es gebe noch eine zweite poröse Mess-Stelle. Das LBEG habe Überprüfungen und Analysen angeordnet, die bisher jedoch keine Anzeichen für Gefahren gezeigt hätten. „Klar ist aber auch, dass das nicht nutzbare Grundwasser in Emlichheim beeinträchtigt worden ist. Auch das muss jetzt saniert werden“, betonte der LBEG-Präsident. Darüber hinaus müsse man regeln, wie künftig die Überwachung der Erdgasbohrungen in Niedersachsen verbessert werden kann. So etwas unabhängig von den Unternehmen bei der Behörde zu organisieren, sei aber „mit großen Schwierigkeiten verbunden“, fügte Mühlenmeier hinzu.
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Im Frühjahr 2019 waren die ersten Schwierigkeiten in Emlichheim bekannt geworden. An einer Bohrung der Firma Wintershall-Dea war Lagerstättenwasser in die Umgebung ausgetreten. Lagerstättenwasser besteht aus Wasser, Kohlenwasserstoffen und Salzen, es kann teilweise mit Schwermetallen verunreinigt sein. Die Ursache bestand offenbar darin, dass die für die Erdgasbohrung genutzten Rohre an einigen Stellen durchgerostet waren. Vor wenigen Wochen tauchte das Problem dann noch an einer zweiten Bohrung auf. Umgehend hat das LBEG, wie Mühlenmeier berichtete, umfangreiche Untersuchungen angeordnet. Bei dem ersten Leck in Emlichheim sollen zwischen 2014 und 2018 bis zu 220 Millionen Liter Lagerstättenwasser versickert sein, heißt es. Wie viel dieser Flüssigkeit bei dem jetzt aufgetretenen neuen Fall in die Umgebung gelangte, sei aber derzeit „noch nicht klar“. Das Leck sei in mehr als 500 Meter Tiefe aufgetreten, also unterhalb der Grundwasserschichten, die vom Menschen genutzt werden. „Wir müssen die Vorgaben nachjustieren, Emlichheim darf sich nicht wiederholen“, betonte der LBEG-Präsident.

SPD-Abgeordnete Liebetruth fordert unabhängige Sachverständige

LBEG-Krisenmanager Klaus Söntgerath sprach von einem „Worst Case“, nämlich einer unterirdischen Ausbreitung der belasteten Grundwasserareale. In einem Radius von 500 Metern könne sich das entfalten. Das Wasser bewege sich zwar „sehr langsam“, aber die Grenze zu den Niederlanden sei nicht weit entfernt. In den regelmäßigen Sitzungen des Krisenstabes sind auch Vertreter der niederländischen Behörden hinzugebeten worden. Bei der Überprüfung habe Wintershall-Dea zunächst versucht, die Rohre mit hohem Druck in den Boden zu bewegen – um anschließend zu schauen, ob Lagerstättenwasser austritt. Das sei nicht der Fall gewesen. Daraufhin habe das LBEG den „Rückfördertest“ gemacht und Wasser abgepumpt – am Ergebnis habe man festgestellt, dass durch die Löcher in den Rohren auch das in die Umgebung ausgetretene Wasser aufgefangen und nach oben befördert wurde. Nun gehe es darum, bei der Sanierung diese Bereiche abzupumpen. Auf kritische Nachfragen von Mirjam Staudte (Grüne) und Dörte Liebetruth (SPD) im Umweltausschuss erklärten die LBEG-Vertreter, landesweit gebe es 161 Erdgasbohrungen in Niedersachsen, die der in Emlichheim verwendeten Methode ähnelten. In keinem überprüften Fall jedoch sei es zu vergleichbaren Problemen gekommen. Es bleibe aber die Aufgabe, die dauerhafte Sicherheit der Materialien besser zu überprüfen. Liebetruth erklärte, Wintershall-Dea seien die Probleme seit Jahren bekannt, nötig seien jetzt unabhängige Sachverständige. Am besten sei es auch, wenn nicht die Unternehmen selbst die Arbeit kontrollieren, sondern die Vertreter der Aufsichtsbehörde. Mühlenmeier erklärte aber, dies könne in der Umsetzung sehr aufwendig und sehr schwierig werden. Daher überlege man derzeit, wie man den Gasförderunternehmen weitere Auflagen zu zusätzlichen Überprüfungen übertragen könne.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #166.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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